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Gruenling hat diese Frage gestellt
Hallo ! Seit knapp 7 Jahren haben wir eine Wohnung vermietet zu der auch ein Garten gehört. Wir haben seinerzeit keinen Mietvertrag abgeschlossen. Es gibt also nichts schriftliches nachzulesen. Der Mieter hat einen Teil des Grundstücks zur Nutzung bekommen, den er sich im Laufe der ersten Jahre eingezäunt und folgende "Einrichtungen" vorgenommen hat: Bachlauf; Holzhaus, Gerätehaus, Treibhaus, Hochbeete, Sat-Schüssel und vieles mehr. Nachdem er nun fristgerecht gekündigt hat und ausgezogen ist, hat er von den Einrichtungen im Garten nur das mitgenommen, was für ihn von Belang war. Somit sind Holz-, Geräte- und Treibhaus weg, allerdings sind die Fundamente (Randsteine mit Gehwegplatten) zurückgelassen worden. Ebenso wurden zwar etliche Dekogegenstände mitgenommen, aber auch hier vieles eben nicht (Beleuchtungskörper, Bachlauf + Pumpe+Filter, Gartenbank usw. Nachdem wir ihn angeschrieben haben, argumentiert der Mieter nun, dass er erst den Garten zu einem solchen gemacht habe und er nichts weiter zurückbauen müsse. Alles sei mit unserer Einwilligung errichtet worden. Hat er mit dieser Ansicht recht? Kann er willkürlich eine Grenze ziehen zwischen dem, was er mitnimmt und dem was er zurücklässt? Im Übrigen wurde die Mietsache nicht "ordentlich" in einem gemeinsamen Termin übergeben, sondern am 31.03.09 fand ich um 14 Uhr "alle" Schlüssel im Treppenhaus liegend vor. Wir wurden auf einen Übergabetermin weder angesprochen noch angeschrieben. Für eine schnelle Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar, da ich nicht möchte, dass das alles eskaliert.....der Vermieter neigt leider zur Agressivität !
Stichwörter: mietvertrag + rueckbau + bergabetermin + garten + kein

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