Antvilo
Hallo,
fünf Tage nachdem ich den Mietrückstand von zwei Monatsmieten beglichen habe ( Arbeitsamt verschlampte Unterlagen und ließ sich Zeit mit der Bearbeitung/ Zahlung), erhielt ich eine Fristlose Kündigung. Zahlungseingang war 14.11.05 Fristlose Kündigung wurde am 16.11.05 erstellt.
Zuvor erhielt ich keine Mahnung oder Zahlungserinnerung.
Nachdem ich mich mit den Anwälten telefonisch in Verbindung gesetzt habe und sie auf diese Tatsache hingewiesen habe, wurde die Kündigung zurück genommen. Allerdings erhielt ich jetzt einen Brief- Kostenrechnung für Geschäftsgebühr, Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 434,88 Eur.
Geht das denn, dass Sie mir eine Kündigung zuschicken ohne vorher eine Zahlungserinnerung/Mahnung und obwohl sie zwei Tage zuvor die Zahlung erhalten haben.
Die Kündigung zurücknehmen und mir für die Bearbeitung 434,88 Eur berechnen?
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Danke jetzt schon für Eure Zuschriften.
Weihnachtliche Grüße
antvilo
Susanne
Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis, daher ist weder eine Mahnung noch eine Zahlungserinnerung erforderlich.
Durch die Zahlung der ausstehenden Mietschuld ist die fristlose Kündigung automatisch nichtig geworden. Das darf aber innerhalb der nächsten 2 Jahre ab jetzt nicht mehr passieren, dann kann eine "Fristlose" nicht mehr durch Zahlung gehemmt werden.
Die Anwaltskosten sind natürlich Ihr Vergnügen!
Antvilo
Hallo,
als die Kündigung geschrieben wurde, da war die Miete bereits bezahlt. Somit war das Schreiben unnötig.
Gruß
antvilo