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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Gartenbenutzung nach Absprache [/color:77cc1]steht in unserem Mietvertrag, den wir vor 2 Jahren unterschrieben haben. Die Absprache war diese, daß wir und den Garten mit unserem Nachbarn teilen oder selbst für einen Zaun aufkommen müssen. Unsere Vormieter haben den Zaun zum Nachbargrundstück abreißen lassen, da beide Mietparteien sich gut verstanden hatten. Wir haben uns ebenfalls mit unserem Nachbarn gut verstanden aber leider ist er letzten Herbst ausgezogen.

Da in unserem Haus 2 Wohnungen leer standen hat unser Vermieter entschieden, daß auf diesem Grundstück jetzt 3 Gärten sind und wir somit einen viel kleineren Teil als zuvor haben. Er nimmt uns den Teil mit unserem Gartenhäuschen weg, welches wir vor 2 Jahren von den Vormietern erworben haben. Die Hütte, sowie unseren Garten wird er jetzt ab nächsten Monat neu vermieten!

Arbeiter sollen jetzt einen Zaun aufstellen und wir sollen nur zugucken dürfen?
Darf er das überhaupt?
Kennt sich hier netterweise Jemand mit Gartenrecht aus?

Lieben Gruß aus Selm
Angela
Stichwörter: gartenbenutzung + absprache

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