Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Drei Parteien pflegen den Gemeinschaftsgarten. Anschaffungskosten für die ben. Geräte sind nicht umlegbar, zahlt der Vermieter - aber die Pflege und Instandhaltung? Gespannt auf Antworten. Rick

1 Kommentar zu „Gartengeräteinstandhaltung”

fin Experte!

Wenn die mietparteien vertragsgemäß den Garten auch selbst pflegen, so kann der Vermieter nichts mehr umlegen.
Strittig wäre, wenn eine Partei das nicht richtig und nicht regelmäßig macht und der Vermieter immer nachbessern müßte.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.