Susanne
Normalerweise müsste der Mietvertrag einen Passus enthalten, der die Kündigung nach Ablauf der Befristung regelt, so wie: ...verlängert sich jeweils um ein Jahr etc.
Ansonsten handelt es sich inzwischen um einen unbefristeten MV mit 3 monatiger Kündigungsfrist.
Manfred2104
1999 lief unser 5-Jahreszeitvertrag aus und wurde nicht verlängert. Es wurde ausdrücklich eine Verlängerungsregel ausgeschlossen. Jetzt, 2005, wollen wir als Mieter wegen eingetretenem Arbeitsplatzverlust die Wohnung kündigen. Welche Kündigungszeit gilt bzw. darf ein Nachmieter gestellt werden?
Herzlichen Dank!
Manfred
Susanne
Ist eine Verlängerungsregelung ausgeschlossen, so wird es auch keine Nachmieterregelung im Vertrag geben.
Der Mietvertrag ist demnach ein unbefristeter und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nachmieterregelung nur kulanzmässig durch den VM möglich, dies allerdings noch schrifltich fixieren.