Berthelstal 09.04.2010 20:11
Würde ich zurückweisen. Wenn Sie die Obstbäume mitmieten, gehört Ihnen auch das Obst. Wenn die Nutzung beim Vermieter bleibt, muß er auch die Kosten tragen.
ib.seibold 16.04.2010 15:52
Was ist denn vertraglich vereinbart? Was haben Sie denn unterschrieben?
Wenn Sie den Garten mitgemietet haben und diesen auch pflegen, ist i.d.R. der Fruchtgenuss (nennt sich wirklich so) bei Ihnen, außer es ist anders vereinbart.......