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Henry hat diese Frage gestellt
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Folgende Sachlage: Ich wohne in einer 3er WG, alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Bei meinem Einzug wurde ich auf einen Kellerraum hingewiesen den unsere WG mit Gewohnheitsrecht seit vielen Jahren nutzt. Dort lagerte ich dann viele persönliche Gegenstände (Wert: ca. 1000€). Am 20. November wurden wir durch einen einzigen losen Zettel in unserem Briefkasten darüber informiert, dass wir 3 Wochen Zeit hätten, den Keller zu räumen bzw. unsere Gegenstände klar zu kennzeichnen. Von diesem Zettel erfuhr ich aber nichts, da meine Mitbewohner mich darüber nicht in Kenntnis setzten. Jetzt erst (ein Monat nach der Entrümpelung) habe ich davon erfahren: Alle meine Sachen sind weg, der Keller ist leer und an eine Bar vermietet. Nun meine Frage: Kann ich Schadensersatz einklagen? Meiner Meinung nach hätten alle Mieter einzeln per Einschreiben oder mündlich benachrichtigt werden müssen, damit sichergestellt hätte werden kann, dass auch jeder davon erfährt.
Desweiteren finde ich auch eine 3-Wochen-Frist zu kurz. Wir hätten ja auch im Urlaub sein können.
Vielen Dank für Einschätzungen!

3 Kommentare zu „Keller ohne mein Wissen entrümpelt”

edy Experte! 16.01.2010 15:45

Hallo Henry,
"schöne Mitbewohner" wenn diese Ihre
Sachen aus eurem Kellerraum ausräumten
und dich nicht informierten.
Wer hat denn den Kellerschlüssel an den
VM gegeben?
Der VM könnte natürlich sagen:bei Übernahme der Räume,waren diese leer.

lg
edy

Henry 16.01.2010 18:09

Die Mitbewohner hatten selbst keine Sachem im Keller, da sie selber erst kurz hier wohnten. Sie wussten auch nicht, dass ich dort "mein halbes Leben" verstaut hatte. Den Zettel mit der Räum-Aufforderung haben sie wohl deshalb nicht so ernst genommen.
Eine Schlüsselübergabe gab es nicht, da der Kellerraum für Hausbewohner offen stand.
Nochmals meine Frage: Kann ich Schadensersatz einklagen? Ich habe mir selbst in diesem Fall nichts vorzuwerfen.

Berthelstal Experte! 16.01.2010 18:43

Machen Sie Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls. Einbruch ist nicht wegen Verschlußlosigkeit der Sachen.

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