Berthelstal 06.02.2010 15:38
Sie müssen Ihren Vermieter eine angemessene Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst dann können Sie Mietminderung geltend machen.
edy 06.02.2010 16:13
Hallo Podi,
Deine Frage kommt mir bekannt vor,nur aus
Sicht des VM.
Habe Reperatur der Therme in Auftrag gegeben,Heizungsfirma war alle 14 Tg.da.
Dies ausgetauscht,das ausgetauscht.
Méin Mieter wurde fast "verrückt".
Bei mir kamen dauernd Reparaturrech-nungen der Heizungsfirma an.
Das ganze zog sich mehrere Mt. hin.
Dann kam turnusmäßig der Schornstein-
feger,machte seinen Abgastest und stellte
fest dass das Ganze Gerät einen Riss hatte,
Ende vom Spiel, neue Therme.
Hätte die Heizungsfirma jemals einen Ab-
gastest gemacht ( was eigentlich Vorschrift
ist ) wäre mir viel Ärger und Geld erspart
geblieben,
lg
edy