Rano
Deinem Nachbarn - ohne Nachweis - schon mal gar nicht!
Eigentlich hätte sich ehemals der VM um die zurückgebliebenen Gegenstände kümmern müssen. Handelt es sich denn um eher wertvolle Gegenstände oder um 'Gerümpel'?
Nach BGB gibt es einen legale Eigentumsübergang, wenn Gegenstände vom Vorbesitzer offensichtlich aufgegeben wurden.
Gruß
Ralph
mcguyver
Also, es handelt sich eigentlich nur um "Gerümpel".
Einen wahrscheinlich defekten Kühlschrank und eine alte und angebrochene, zudem leicht defekte Hobelbank. Wert unter 50 Euro...