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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Einfamilienhaus gemietet und laut Mietvertrag ist es auch eins, aber laut Baurechtsamt ist es nicht zum wohnen zugelassen und ist somit kein genehmigter Wohnraum! Das Haus fällt auch nicht unter den Bestandsschutz.
Das habe ich schriftlich bekommen.

Wie ich rausbekommen habe, weiß mein Vermieter das es nicht genehmigt ist und hat mir aber trotzdem das Haus vermietet als Einfamilienhaus.

Meine Frage ist nun, ist mein Mitvertrag ungültig und gibt es da eventuell schon ein Urteil drüber!?

oder ist das nicht Betrug? oder vortäuschen falscher Tatsachen?

ich hoffe Ihr könnt mir helfen,

Danke schon mal.

Gruß joschy
Stichwörter: gehnemigten + mietvertrag + wohnraum

3 Kommentare zu „Mietvertrag bei nicht gehnemigten Wohnraum?”

Susanne Experte!

Gute Frage!
Grundsätzlich würde ich sagen, Du hast einen gültigen Wohnraummietvertrag, der Vermieter schuldet Dir damit dem im Mietvertrag beschriebenen Wohnraum. Wo er den herbekommt, ist sein Problem-selbst wenn er ihn erst bauen muss.....

Daher würde ich mal sagen, dass alles, was Dir an Kosten aus dieser Konstellation entsteht, Du vom VM als Schadenersatz verlangen kannst.
Was sagt denn das Bauamt? Musst Du ausziehen?

joschy

Hallo,

bis jetzt noch nicht aber so weit ich weis soll eine Nutzungsuntersagung ausgestellt werden wann weiß aber keiner.

Susanne Experte!

Warte erst mal ab, dann gerät ja der VM in Zugzwang!

Allerdings: er kann seinen Vertrag nicht mehr erfüllen und dann solltest Du mit einer Kündigung rechnen. Frag doch mal an, was er dann so vor hat.

Möglicherweise ist dies auch für Dich ein Grund für eine fristlose Kündigung? Weiss ich aber ehrlich gesagt nicht -

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