Susanne
Gute Frage!
Grundsätzlich würde ich sagen, Du hast einen gültigen Wohnraummietvertrag, der Vermieter schuldet Dir damit dem im Mietvertrag beschriebenen Wohnraum. Wo er den herbekommt, ist sein Problem-selbst wenn er ihn erst bauen muss.....
Daher würde ich mal sagen, dass alles, was Dir an Kosten aus dieser Konstellation entsteht, Du vom VM als Schadenersatz verlangen kannst.
Was sagt denn das Bauamt? Musst Du ausziehen?
joschy
Hallo,
bis jetzt noch nicht aber so weit ich weis soll eine Nutzungsuntersagung ausgestellt werden wann weiß aber keiner.
Susanne
Warte erst mal ab, dann gerät ja der VM in Zugzwang!
Allerdings: er kann seinen Vertrag nicht mehr erfüllen und dann solltest Du mit einer Kündigung rechnen. Frag doch mal an, was er dann so vor hat.
Möglicherweise ist dies auch für Dich ein Grund für eine fristlose Kündigung? Weiss ich aber ehrlich gesagt nicht -