Gast hat diese Frage gestellt
hallo,
wisst ihr, ob das BGH Urteil vom 30.06.2004, welches regelt, dass die
Kaution in 3 Raten gezahlt werden darf (!) auch für
Wohnungsbaugenossenschaften und die Anteile, die man an die zahlen soll, gilt?
vielen dank im voraus
susi