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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

seit knapp 4 Monaten wohnen wir in einer vor dem Einzug fast vollständig renovierten Wohung.
Da der Vormieter sehr stark geraucht hat, wurde unter anderem der Teppichboden durch neues Parkett ersetzt und die Wände und Decken sollten vor dem Streichen mit Nikotin-Stopp behandelt werden.

Der zunächst bemerkte Geruch wurde von uns auf das neu verlegte Parkett zurückgeführt, aber seit ca. drei Wochen macht sich echter Nikotin Geruch bemerkbar. Solange die Fenster auf sind geht es, aber sobald keine Dauerlüftung stattfindet, stellt sich der Geruch wieder ein.

Frage: Welche Möglichkeiten stehen uns offen.
- Können wir die Miete mindern? Um wie viel Prozent?
- Wie kann der Geruch endgültig verbannt werden?
- Gibt es ggfs. ein Sonderkündigungsrecht?

Der Vermieter rührt sich trotz mehrfachem Hinweis auf die Geruchsbelästigung nicht.

Bitte Info, welche Möglichkeiten wir haben.

Danke im Voraus und Grüße

2 Kommentare zu „Geruchsbelästigung - Nikotingeruch”

Gast Experte!

"..... vor dem Einzug fast vollständig renovierten Wohung."

".....unter anderem der Teppichboden durch neues Parkett ersetzt und
die Wände und Decken sollten vor dem Streichen mit Nikotin-Stopp behandelt werden."

Frage: Welche Möglichkeiten stehen uns offen.
- Können wir die Miete mindern? Um wie viel Prozent?
- Wie kann der Geruch endgültig verbannt werden?
- Gibt es ggfs. ein Sonderkündigungsrecht?

Der Vermieter rührt sich trotz mehrfachem Hinweis auf die Geruchsbelästigung nicht.

Hallo Winterzauber,

zu erst einmal die Frage der Definition "fast alles renoviert" dann kann man die Geruchsverursacher feststellen.

Tipp: Sind die Zimmertüren als auch die Fenster gereinigt worden? Wenn nein besteht hier möglicherweise eine Quelle.

Parkett ist gut aber ist der Teppichboden definitiv raus oder als Trittschall-Dämmung verwendet worden <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> .

Mietminderung möglicherweise aber folgendes beachten:

VM nicht nur ansprechen, sondern auch anschreiben, und Mängelliste; Termin für Antwort setzten; 1. Termin verstrichen nochmal diesesmal mit Termin für die Beseitigung des Mängels. Dieser Verstreicht auch dann erst Mietminderung möglich ach ja alles per Einschreiben- zwecks Nachweis. Die Prozente stehen im Mieterlexikon vom Deutschen Mieterbund, Köln

Wenn´s arg schlimm ist evtl. Gutachter -Vorsicht teuer- bestellen.

Gruß Jochen

Susanne Experte!

Dieser Verstreicht auch dann erst Mietminderung möglich [/quote:a5f72]

Das stimmt so nicht. Den Vermieter zwar in Verzug setzen (einmalige Fristsetzung ist ausreichend), allerdings ist eine Minderung ab dem Zeitpunkt des Mangels möglich!

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