Rabe 11.11.2008 16:28
Hallo Sue07,
Ihnen bleibt noch die fristlose Kündigung des Mietverhie sollten die Mieter schriftlich mahnen, Sie von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden. Weiterhin sollten Sie Ihren Mietern mit angessener Frist (2 Wochenie ansonsten wiederum von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden, da sich die Mieter dann nach Ablauf der Frist mietwidrig verhalten.
Sie sollten Ihre Mieter anschreiben (Einschreiben oder Bote mit Übergabequittung) und eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Darin sollten Sie Ihren Mietern mehrere Termine nennen. Ein Vorlauf von ca. 3 Tagen ist dabei ausreichend. Bei der Besichtigung sollten Sie die Mängel an der Wohnung protokollieren und von den Mietern das Protokoll unterzeichnen lassen. Sie sollten zur Besichtigung eine weitere unabhängige Person hinzuziehen, die das Protokoll ebenfalls unterzeichnet, da davon auszugehen ist, dass die die Mieter nicht tun werden. Nach Aufnahme der Schäden die durch die Mieter verursacht wurden, sollten Sie die umgehende Beseitigung verlangen und dies Ihren Mietern schriftlich (Einschreiben, Bote) mitteilen und ihnen eine Frist zur Beseitigung der Schäden setzen.
Zahlen die Mieter weiterhin keine Miete und reparieren auch die Schäden nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, nach Auszug der Mieter eine Nachfrist (2 Wochen) zur Beseitigung der Mängel zu stellen. Sollten die Mieter diese Frist ebenfalls verstreichen lassen, dann können Sie eine Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und sämtliche Kosten die Ihnen daraus entstehen, als auch die rückständige Miete beim Amtsgericht per Anerkenntnisurteil einklagen. Ist das Urteil rechtskräftig, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Schuldbetrages beauftragen. Sie sollten jedoch bei dieser Vorgehensweise beachten, ob die Mieter ein pfändbares Einkommen haben, was ich wohl stark bezweifeln möchte. Daher bleibt Ihnen wohl nur der Weg über die fristlose Kündigung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
MfG
Rabe 11.11.2008 16:46
Hallo Sue07,
Ihnen bleibt noch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Sie sollten die Mieter schriftlich mahnen und sie in Kenntnis setzen, dass Sie bei ausbleibenden Mietzahlungen von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden. Weiterhin sollten Sie Ihren Mietern mit angessener Frist (2 Wochen) die Haltung von Haustieren untersagen, da Sie ansonsten wiederum von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden, da sich die Mieter dann nach Ablauf der Frist mietwidrig verhalten.
Sie sollten Ihre Mieter anschreiben (Einschreiben oder Bote mit Übergabequittung) und eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Darin sollten Sie Ihren Mietern mehrere Termine nennen. Ein Vorlauf von ca. 3 Tagen ist dabei ausreichend. Bei der Besichtigung sollten Sie die Mängel an der Wohnung protokollieren und von den Mietern das Protokoll unterzeichnen lassen. Sie sollten zur Besichtigung eine weitere unabhängige Person hinzuziehen, die das Protokoll ebenfalls unterzeichnet, da davon auszugehen ist, dass dies die Mieter nicht tun werden. Nach Aufnahme der Schäden die durch die Mieter verursacht wurden, sollten Sie die umgehende Beseitigung verlangen und dies Ihren Mietern schriftlich (Einschreiben, Bote) mitteilen und ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden setzen.
Zahlen die Mieter weiterhin keine Miete und reparieren auch die Schäden nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, nach Auszug der Mieter eine Nachfrist (2 Wochen) zur Beseitigung der Mängel zu stellen. Sollten die Mieter diese Frist ebenfalls verstreichen lassen, dann können Sie eine Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und sämtliche Kosten die Ihnen daraus entstehen, als auch die rückständige Miete beim Amtsgericht per Anerkenntnisurteil einklagen. Ist das Urteil rechtskräftig, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Schuldbetrages beauftragen. Sie sollten jedoch bei dieser Vorgehensweise beachten, ob die Mieter über pfändbares Einkommen verfügen, was ich wohl stark bezweifeln möchte. Daher bleibt Ihnen wohl nur der Weg über die fristlose Kündigung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Ich bitte den Wirrwarr in der ersten Antwort zu entschuldigen.
MfG
Sue07 13.11.2008 14:04
Hallo Rabe,
ich bedanke mich erst einmal für Ihre Antwort. Noch heute Abend werde ich mit meinem Mann alles nötige besprechen und dann werden wir sehen, wie wir weiter vorgehen werden. Zu dem pfändbaren Einkommen ist nur zu sagen, daß die Mieterin mir mitteilte, daß der Chef ihres Mannes nur unpünktlich den Lohn zahle, daher habe ihr Mann jetzt gekündigt. Aber ich weiß nicht, ob das alles so stimmt. Sie hat sich schon so oft in ihren Lügen verstrickt.... Warten wir es ab.
Vielen Dank nochmal.
MfG
Sue