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Sue07 hat diese Frage gestellt
Unser Mieter zog im Aug.08 bei uns in ein 3-Fam.Haus ein. Schon im ersten Monat kam die Mieter in zwei Raten. In den folgenden Monaten ebenfalls immer sehr schleppend und ebenfalls in mehreren Raten.
Die Mieterin zog sich einen Bänderriss zu und konnte somit nicht mehr mit ihrem Hund Gassigehen. Laut Aussagen anderer Mieter und Freunden der o.g. Mieter erledigte der Hund (Dtsche Dogge) seine GEschäfte auf dem Balkon und teilweise auch in der Wohnung. Folglich ist der Laminat im Flur und Wohnraum aufgequollen. Der Balkon, welcher mit Gummimatten belegt ist, stinkt fürchterlich.
Nun gut, die Mieter kündigten, Gott sei Dank, fristgerecht und schriftlich zum 31.01.2008. Allerdings warte ich nun wieder auf meine Miete. Ich sprach die Mieter darauf an und sie fragten mich, wie ich mir das denn vorstelle, schließlich hätten sie kein Geld, sie müssten ja nun noch die andere Wohnung renovieren !!!
Was kann ich tun. Ich kann ihnen ja nun nicht mehr mit einer Kündigung drohen, da sie ja bereits gekündigt haben. Ich gehe ganz stark davon aus, daß ich auch die folgenden Monate nicht mehr mit einer Mietzahlung zu rechnen habe. Was geschieht mit dem Laminat und durch die Renovierung der Mieter im August08 beschädigten Fußleisten etc. Wie kann ich vorgehen? Was hab ich für Möglichkeiten, bzw. habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten an mein Geld zu kommen?
Kaution ist laut Mietvertrag ebenfalls gefordert aber bis heute noch kein einziger Euro bei uns eingegangen.
Stichwörter: mietschulden + seitens + der + trotz + kuendigung

3 Kommentare zu „schleppende Mietzahlungen, nun ganz ausgeblieben - Mieter hat selbst gekündigt”

Rabe aktiver Benutzer 11.11.2008 16:28

Hallo Sue07,

Ihnen bleibt noch die fristlose Kündigung des Mietverhie sollten die Mieter schriftlich mahnen, Sie von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden. Weiterhin sollten Sie Ihren Mietern mit angessener Frist (2 Wochenie ansonsten wiederum von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden, da sich die Mieter dann nach Ablauf der Frist mietwidrig verhalten.
Sie sollten Ihre Mieter anschreiben (Einschreiben oder Bote mit Übergabequittung) und eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Darin sollten Sie Ihren Mietern mehrere Termine nennen. Ein Vorlauf von ca. 3 Tagen ist dabei ausreichend. Bei der Besichtigung sollten Sie die Mängel an der Wohnung protokollieren und von den Mietern das Protokoll unterzeichnen lassen. Sie sollten zur Besichtigung eine weitere unabhängige Person hinzuziehen, die das Protokoll ebenfalls unterzeichnet, da davon auszugehen ist, dass die die Mieter nicht tun werden. Nach Aufnahme der Schäden die durch die Mieter verursacht wurden, sollten Sie die umgehende Beseitigung verlangen und dies Ihren Mietern schriftlich (Einschreiben, Bote) mitteilen und ihnen eine Frist zur Beseitigung der Schäden setzen.
Zahlen die Mieter weiterhin keine Miete und reparieren auch die Schäden nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, nach Auszug der Mieter eine Nachfrist (2 Wochen) zur Beseitigung der Mängel zu stellen. Sollten die Mieter diese Frist ebenfalls verstreichen lassen, dann können Sie eine Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und sämtliche Kosten die Ihnen daraus entstehen, als auch die rückständige Miete beim Amtsgericht per Anerkenntnisurteil einklagen. Ist das Urteil rechtskräftig, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Schuldbetrages beauftragen. Sie sollten jedoch bei dieser Vorgehensweise beachten, ob die Mieter ein pfändbares Einkommen haben, was ich wohl stark bezweifeln möchte. Daher bleibt Ihnen wohl nur der Weg über die fristlose Kündigung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

MfG

Rabe aktiver Benutzer 11.11.2008 16:46

Hallo Sue07,

Ihnen bleibt noch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Sie sollten die Mieter schriftlich mahnen und sie in Kenntnis setzen, dass Sie bei ausbleibenden Mietzahlungen von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden. Weiterhin sollten Sie Ihren Mietern mit angessener Frist (2 Wochen) die Haltung von Haustieren untersagen, da Sie ansonsten wiederum von Ihrem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen werden, da sich die Mieter dann nach Ablauf der Frist mietwidrig verhalten.
Sie sollten Ihre Mieter anschreiben (Einschreiben oder Bote mit Übergabequittung) und eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Darin sollten Sie Ihren Mietern mehrere Termine nennen. Ein Vorlauf von ca. 3 Tagen ist dabei ausreichend. Bei der Besichtigung sollten Sie die Mängel an der Wohnung protokollieren und von den Mietern das Protokoll unterzeichnen lassen. Sie sollten zur Besichtigung eine weitere unabhängige Person hinzuziehen, die das Protokoll ebenfalls unterzeichnet, da davon auszugehen ist, dass dies die Mieter nicht tun werden. Nach Aufnahme der Schäden die durch die Mieter verursacht wurden, sollten Sie die umgehende Beseitigung verlangen und dies Ihren Mietern schriftlich (Einschreiben, Bote) mitteilen und ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden setzen.
Zahlen die Mieter weiterhin keine Miete und reparieren auch die Schäden nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, nach Auszug der Mieter eine Nachfrist (2 Wochen) zur Beseitigung der Mängel zu stellen. Sollten die Mieter diese Frist ebenfalls verstreichen lassen, dann können Sie eine Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und sämtliche Kosten die Ihnen daraus entstehen, als auch die rückständige Miete beim Amtsgericht per Anerkenntnisurteil einklagen. Ist das Urteil rechtskräftig, können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Schuldbetrages beauftragen. Sie sollten jedoch bei dieser Vorgehensweise beachten, ob die Mieter über pfändbares Einkommen verfügen, was ich wohl stark bezweifeln möchte. Daher bleibt Ihnen wohl nur der Weg über die fristlose Kündigung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

Ich bitte den Wirrwarr in der ersten Antwort zu entschuldigen.

MfG

Sue07 13.11.2008 14:04

Hallo Rabe,
ich bedanke mich erst einmal für Ihre Antwort. Noch heute Abend werde ich mit meinem Mann alles nötige besprechen und dann werden wir sehen, wie wir weiter vorgehen werden. Zu dem pfändbaren Einkommen ist nur zu sagen, daß die Mieterin mir mitteilte, daß der Chef ihres Mannes nur unpünktlich den Lohn zahle, daher habe ihr Mann jetzt gekündigt. Aber ich weiß nicht, ob das alles so stimmt. Sie hat sich schon so oft in ihren Lügen verstrickt.... Warten wir es ab.
Vielen Dank nochmal.

MfG
Sue

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