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Mieter können das Mietverhältnis immer mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen es ei denn, in dem Mietvertrag, der vor dem 1.9.2001 geschlossen wurde, ist eine längere Frist enthalten. Die gleiche Frist gilt für die ersten 5 Jahre auch für den Vermieter, für diesen verlängert sich die Kündigungsfrist allerdings jeweils um 3 Monate nach 5 und 8 Jahren (bei einem zehnjährigen Mietverhältnis kann der Mieter also mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, der Vermieter mit einer Frist von 9 Monaten).
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