Rano
"Die Kündigung muß der anderen Vertragspartei spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zugehen und ist dann zum Ablauf[/b:40bf5] des übernächsten Monats wirksam."
Wäre die Kündigung also bis zum 4.1.06 beim VM eingegangen, hätte sie zum 31.3. gegolten. Im vorliegenden Fall zum 30.4..
Btw: Vielleicht hätte sich der VM auch auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen ?? <!-- s --><!-- s -->
Sehr kulant war das Verhalten des VM nicht. Du hättest evtl. noch einen Rückforderungsanspruch, falls der VM die Wohnung vor diesem Termin wieder vermietet hat.
Gruß
Ralph
pampusch
Danke für die schnelle Antwort. Schade nur um das Ergebnis <!-- s --><!-- s -->
>Btw: Vielleicht hätte sich der VM auch auf einen Aufhebungsvertrag >eingelassen ??
Habe ich versucht. Leider wolllte der VM nicht einwilligen. "Vertrag ist Vertrag". Wenigsten bin ich um die Nebenkosten rumgekommen. Naja, hätte sicher besser laufen können.
>Sehr kulant war das Verhalten des VM nicht.
Sehe ich auch so, aber machen kann ich dann wohl leider nix.
Also nochmal besten Dank für die Antwort.
Grüße
Pampusch