Berni911
Hallo,
frau soll es kaum glauben, aber es gibt hier sogar Suchfunktionen. Steht da oben links zwischen FAQ und Mitgliederliste.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Da ich jetzt ausziehe möchte ich gern eine NKA haben, damit auch nich ewig auf meine Kaution warten muss.[/quote:ddecd]
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Wie kommt man nur darauf?
1. Für welchen Zeitraum kann ich die Abrechnung verlangen
[/quote:ddecd]
Für die jeweiligen Wirtschaftsjahre der Mietzeit, und das wären, wenn man voraussetzt, dass ein Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht:
01.01.2005-31.12.2005 4/12el der Gesamtkosten der Wohnung
01.01.2006-31.12.2006 die Ausschlussfrist für den Vermieter endet hier aber erst am 31.12.2007
01.01.2007-31.12.2007 2/12 der Gesamtkosten der Wohnung, Ausschlussfrist endet am 31.12.2008
2. und für welchen Zeitraum muss ich meinem Vermieter wielange Zeit geben?
[/quote:ddecd]
Die Abrechnung 2005 würde ich derzeit anmahnen, ergibt sich eine Nachzahlung, so ist diese nicht mehr zu leisten falls der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat, Guthaben kann noch eingefordert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass im Mietvertrag eine Vorauszahlung vereinbart wurden, bei einer Pauschale für die Nk gibt es keine Abrechnung!