BK-Mann
Hallo
die Preußen sind schnell, aber so schnell schießen können sie nicht <!-- s --><!-- s --> .
Wenn ihr erst Ende Juni ausgezogen seit, habt ihr noch gar nicht richtigen Anspruch auf die Kaution. Natürlich darf sich der Vermieter nicht ewig Zeit lassen, bis er die Kaution zurück zahlt, wenn es keinen Grund gibt diese zurück zu behalten. Aber gibt es nicht noch den Grund der BK-Abrechnung 2006 oder / und 2007 ?
Was wäre wenn der Mieter die Kaution zurück erhält, er danach erst die BK-Abrechnung erhält, und dann sagt - lieber Vermieter, du hast mir doch die Kaution zurück gezahlt, du hast doch gar keine Ansprüche mehr gegen mich <!-- s --><!-- s --> ![/i:1a23d]Es ist also korrekt, dass ihr noch keine Kaution zurück bekommt, aber ihr werdet sie bekommen. Egal ob die Maklerfirma noch lebt oder nicht, das Geld ist beim neuen Verwalter oder beim Eigentümer angelegt. Um dies zu prüfen habt ihr das Recht um Auskunft, wann und wo das Geld mit wieviel Prozent angelegt ist. Kann man jederzeit machen. Ist eine Frage der Zeit wann ihr euer Geld seht - und zwar dann, wwenn die Verwaltung keine Ansprüche mehr gegen euch hat. Der Vermieter / Verwalter kann aber einen Teilbetrag zurück zahlen, und den vermutlichen Betrag, der noch fällig werden könnte einbehalten. Schießt euch also lieber nicht selbst ein Loch ins Knie, indem ihr jetzt schon Klagen wollt oder androht, denn dieser Schuss geht zur jetzigen Zeit voll nach hinten los. Da ist Geld für den Mieterverein und eine Klage verschenkt.
In ein paar Monaten könnt ihr ja hier noch einmal posten, ob meine Ansichten richtig waren. Habt Geduld.
Gerichte urteilen so, dass ein halbes Jahr ganz ok ist, bis man die Kaution erhält. Spätestens aber nach einem Jahr sollte sie beim ehemaligen Mieter sein, und dies müsste gut begründet sein warum ein Jahr zurück behalten worden ist.
Gruß
BK-Mann