Rano
So wie Du das zitiert hast, bedeutet es doch lediglich, daß der VM erwartet, daß nach den Fristen tapeziert wurde. D.h., die Tapeten in Küchen, Bäder und Duschen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Ich kann Deinen Gedankengang aber natürlich verstehen.
Rede doch mal mit Deinem Vermieter, ob er Dir nicht für die ersre (überfällige) Renovierung finanziell entgegenkommt.
Oder dass Du den Zustand bei Auszug gerne genauer beschrieben und ggf. auch schriftlich fixiert haben möchtest.
Gruß
Ralph
KingKK
Es ist im Prinzip völig egal, ob Du diese Wohnung unrenoviert übernimmst.
Letztendlichzählt das, was im Mietvertrag steht. Und sie wie der Wortlaut
über die Schönheitsreparaturen in Deinem MV sind, ist diese Klausel
gültig und Du musst dann spätestens zum Auszug diese Ausführen.
Ich würde es auch wie Rano schon sagt, empfehlen, noch mit dem
Vermieter zu sprechen, ob vorher für Dich noch renoviert wird.
Kai
fin
Man gibt einem Mieter oft eine Wohnung unrenoviert wenn dieser sich die selbst gestalten will. Ich nehme mal an, dass Sie das wollen. Ansonsten würde ich an Ihrer Stelle in eine bereits renovierte Wohnung einziehen.
Mietvertraglich vereinbart wird dann eben, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, was ja auch der Wahrheit entspricht.
Mit der Regelung bei Auszug will der Vermieter wahrscheinlich lediglich eine Gewährleistung dafür, dass Sie die Wohnung nicht in dem Zustand lassen wie sie jetzt ist.
Renovieren Sie z.b. jetzt und ziehen nach 2,5 Jahren wieder aus, so bräuchten Sie nichts zu machen bei Auszug, da die Fristen für die Schönheitsreparaturen noch nicht greifen.
Renovieren Sie jetzt nicht und ziehen nach 2,5 Jahren aus, so müssen Sie das laut Mietvertrag spätestens bei Auszug tun, weil es so vereinbart wurde.
Die Regelungen im Mietvertrag ist also durchaus üblich und nicht ungerechtfertigt.
Und wie schon gesagt, es ist allein Ihre persönliche Entscheidung wenn Sie in eine unrenovierte Wohnung ziehen.
Rano
Das würde allerdings bedeuten, daß der VM die Schönheitsrepararuren anteilmäßig auf den scheidenen Mieter umlegen könnte.
Ist also ein Zimmer nach 4 Jahren fällig und der M zieht nach 3 Jahren aus, so könnten ihm 25% der Renovierungskosten angelastet werden.
Ich will dem VM dieses Verhalten nicht unterstellen, dennoch würde ich mich trotzdem an bürohengst's Stelle absichern.
Gruß
Ralph