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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
hätte zum Thema Mietserhöhung eine Frage:
Ich wohne seit ca. 1 1/2 Jahren in einer 2-Zimmer-DG-Wohnung mit einen Heizölofen, den ich selber finanziert habe, sowie das Heizöl. Im Oktober letzten Jahres wurde in meiner Wohnung eine Heizung eingebaut, wobei ich hier nicht rechtzeitig von informiert wurde über den Zeitraum der Baumaßnahmen. Da mein Vermieter sich nach den Einbau der Heizung sich nicht bei mir gemeldet hat, habe ich die normale Miethöhe weiter überwiesen. Diesen Monat fiel mein Vermieter ein, dass ich doch nun eine Heizung habe und er die Miete erhöhen kann (was mir auch durch aus bewußt ist). So zahle ich neben den Heizungsvorkosten von 40€ noch zusätzlich eine Kaltmieteerhöhung von 30€, was ich soweit noch okay finde. Jedoch will er, dass ich die letzten 5 Moante nachzahle, was doch eigentlich nicht rechtlich ist. Er darf doch keine Mieterhöhung nachträglich verlangen oder doch?
Wer kann mir weiterhelfen, wie ich mich in diesen Fall verhalten soll?
Denn nach § 559b

Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung

(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung aufgrund der entstandenen Kos­ten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559 a erläutert wird.

(2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um 6 Monate, wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht nach § 554 Abs. 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 % höher ist als die mitgeteilte.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

...........wurde ich erstens viel zu spät darüber informiert (war zum Tag der Information im Urlaub-außerhalb meines Wohnortes; und wurde telefonisch darüber informiert) und zweitens, wenn ich jetzt erst im Februar2004 die Mietserhöhung erhalten habe, brauch ich doch diese erst ab Mai 2004 die Erhöhung zubezahlen, oder?


Wäre über eine kurze Auskunft sehr dankbar,
Grüsse von Nicole
Stichwörter: überhaupt + vermieter + dies + rechtens

0 Kommentare zu „Ist dies denn Rechtens?? Darf das der Vermieter überhaupt???”

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