Susanne
Hallo Pela,
bei der Nebenkostenabrechnung für das Jahr, in dem Du ausgezogen bist, läuft es für alle Postitionen so: Du zahlst von allen Anteilen, die auf Deine Wohnung angefallen sind, 2/12.
Das hat dann auch nichts damit zu tun, ob Du zu dem Zeitpunkt noch dort gewohnt hast, sondern nur mit dem Wirtschaftsjahr, in dem die Kosten angefallen sind.
zarterAngel
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