Susanne
Wie der Name schon sagt: ALTBAU-Wohnung. Damit besteht hier ein Schallschutz nach der Bauverordnung von Annopiefendeckel. Das ist so korrekt, muss nicht geändert werden und ist auch kein Mangel, weil es einfach vertragsgemäss ist.
Hier besteht keinerlei Recht auf Minderung!!!
Shael
Hallo
Klares nein, dass ist nicht zulässig !!
Diese Wohnung wurde mit staatlicher Förderug neu saniert, inkl. der Böden und Decken.
liebe grüsse Shael
calima
Hallo
Klares nein, dass ist nicht zulässig !!
Diese Wohnung wurde mit staatlicher Förderug neu saniert, inkl. der Böden und Decken.
liebe grüsse Shael[/quote:2f595]
Vertragsgemäß wie Susanne schon schrieb. Stellt sich aber die Frage in wie weit diese Schallimmission geduldet werden muss. Normalerweise sollte außerhalb der Mietwohnung kein übermäßiger Lärm zu hören sein. Gelegentliches Stühlerücken oder auch laufen mit Stöckelabsätzen ist hinzunehmen. Selbt wenn der andere Mieter z.b. seinen Tepichboden entfernt hat, kann dieser nicht dazu verpflichtet sein einen neuen schalldämmenden Boden zu verlegen.Allerdings sind die üblichen Ruhezeiten einzuhalten. Auch hier gibt es Ausnahmen. Wie z.b. kann nicht verlangt werden das eine Frau mit w.o. genannten Stöckelschuhe das Treppenhaus zu z.b. Ruhe oder Nachtzeiten das Treppenhaus benutzt. Was sagen will, abwägen. Selbst Kindergetrampel muss tagsüber hingenommen werden. Rundfunkgeräusche allerdings sind zu entsprechender Zeit , auch tagsüber auch in Altbauten besonders zu beurteilen. Grundsatz ist das Mass: Zimmerlautstärke.Auch für Altbauten gibt es Regeln. An näherem Interessiert? Gesetzlichen Vorlagen? Suche diese?