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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits.

Ich bin vor ca. 4 Jahren in eine 4-Zimmer-Altbauwohnung /Dachgeschoß (ähnlich Mansarden) gezogen. Nicht ahnend, welche Zustände mich tatsächlich dort erwarten. Als ich den Mietvertrag unterzeichnete, war die Wohnung voll möbliert und die Mängel nicht sichtbar.
Nachdem die Vormieter endlich ausgezogen waren, erstellte ich eine lange Mängelliste, welche zwar nicht allumfassend war, jedoch von der Vermieterin nur mit einem Kommentar belegt wurde ("Was das mit den Kinkerlitzchen denn solle und dass ich ja wohl überpingelig sei&quot ;) . Beseitigt wurde nicht einer der Mängel. Diese Mängelliste beinhaltete jedoch aus Unkenntnis nicht die nachfolgend beschriebenen Zustände.

Im Verlauf des Mietverhältnisses habe ich 2 Zimmer nicht renoviert sondern meiner Meinung nach saniert. Überall waren 3 - 5 Schichten Tapete aufgeklebt, zuzüglich diverser Farbschichten, mit welchen die Tapeten überstrichen wurden.
Ich muss anmerken, dass die Vormieter 40 Jahre in der Wohnung lebten.

Die Wandbelagsentfernung war demzufolge immer ein ziemlicher Kraftakt und die Berge von Müll kann man sich ausmalen. Als Folge der Entfernung der stützenden Tapeten-"Hartpappe" löste sich natürlich auch quadratmeterweise der lose Wandputz. Es war fürchterlich.
Die Schäden am Putz wurden zwar durch, von der Vermieterin beauftragte Arbeiter beseitigt, das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das m. E. eine normale Renovierungsarbeit bei Weitem übersteigt.
In dem zweiten Zimmer, welches ich dann in Angriff nahm, war die Situation die gleiche. Mehrere Tapeten-/Farbschichten, herunterfallender Putz. Überdies rieselte feiner schwarzer Staub zwischen den Dachlatten heraus.

Da ich berufstätig und alleinerziehend bin, kann man sich vorstellen dass die Arbeiten sich, bedingt durch den immensen Arbeitsaufwand und den vielen anfallenden Müll sehr in die Länge zogen.

Ich hatte nach dem 2. Zimmer die Nase voll und begab mich auf die Suche nach einer neuen Wohnung, welche ich nach einiger Zeit auch fand.

Nun verlangt meine Ex-Vermieterin, dass ich auch die Tapete in den restlichen Zimmern entferne. Ich habe in der Küche und im Zimmer meines Sohnes damit begonnen und die Geschichte ist die gleiche, wie den bereits renovierten Zimmern. Überdies fand sich unter den zahllosen Schichten in beiden Räumen auch noch Schimmelbefall.
Dummerweise habe ich bei Einzug unterschrieben, dass ich die Tapeten bei Auszug entferne. Aber zu diesem Zeitpunkt wusste ich nichts über den desolaten Zustand.
Nochmal .. es ist unmöglich, die diversen Tapetenschichten auf normalem Wege (Nagelroller, Tapetenlöser oder sogar Dampfgerät) von den Wänden zu entfernen. Das geht nur durch Bearbeitung der Schichten nach und nach.
Ich bin davon überzeugt, dass die Vermieterin um diesen Zustand wusste und in mir nur eine Dumme gesucht (und anscheinend auch gefunden) hat, welche die Miete zahlt und den Bau mit eigener Kraft und für sie minimalem Aufwand, saniert.

Auf Wunsch kann ich zahlreiche Fotografien vorlegen, welche meine Schilderungen belegen.

Meiner Meinung nach übersteigt das die Grenzen des Zumutbaren bei Weitem, würde jedoch gern hierzu Ihre Meinung lesen.

Vorab vielen Dank
Stichwörter: zumutbar + renovierung

6 Kommentare zu „Renovierung zumutbar???”

Der_Mario Experte!

Du bist nicht verpflichtet, die Tapeten zu entfernen.
Wenn Du die Wohnung so übernommen hast, kannst Du sie auch so wieder verlassen.

Zephyda

Hallo!

Erst einmal dankeschön für die Antwort.

Ergänzend möchte ich Auszüge aus dem Mietvertrag einfügen:

Hallo!

Vorab schonmal schönen Dank für das Interesse, die Antworten und für den Link zum Urteil.
Ergänzend nun die Angaben aus dem Mietvertrag:

§ 9 1.1 "Wohnung wird renoviert übergeben."

Ist unzutreffend. Die Wohnung wurde in unrenoviertem Zustand übergeben. Ich kenne das auch nicht anders.

§ 5.1 Der Mieter verpflichtet sich, Schönheitsreparaturen für Küche, Bad, Duschraum alle drei Jahre, für die übrigen Räume alle fünf Jahre vorzunehmen. Der Innenanstrich der Fenster und Türen sowie der Fußleisten und Heizkörper hat der Mieter im Turnus von sechs Jahren vorzunehmen, sofern nicht nach dem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. Die Schönheitsraparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietvertrages.

§ 25 Sonstige Vereinbarungen:

Handschriftlicher Eintrag: Teppichböden und Tapeten müssen evtl. beim Auszug entfernt werden.

Und auf den Eintrag unter § 25 bezieht sich die Vermieterin nun.

Der_Mario Experte!

§ 5.1 klingt sehr nach starren Fristen, und das wäre dann unwirksam. Zitier doch mal bitte die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen.

Zephyda

Alles was ich hinsichtlich Schönheitsreparaturen gedruckt im Mietvertrag finden konnte, befand sich unter § 9

5.1 hatte ich schon komplett zitiert.

5.2 Die Schönheitsreparaturen umfassen u. a. Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, Kälken des Kellers.

Unter 5.5 wurde handschriftlich vereinbart, dass die Küche (diese hatte ich von den Vormietern übernommen) evtl. bei Auszug entfernt werden muss.

Die Küche wurde bereits ausgebaut und entsorgt.

Ansonsten gibt es nur noch die handschriftliche Klausel unter den Sonstige Vereinbarungen unter § 25

Der_Mario Experte!

Schönheitsreparaturen sind an Ihre Erforderlichkeit zu knüpfen. Zwar dürfen Intervalle als Richtschnur vorgegeben werden, es muss aber jeweils geprüft werden, ob die Reparaturen auch wirklich erforderlich sind. Eine solche starre Regel, wie sie bei Dir vorliegt, ist nach BGH-Rechtsprechung unwirksam. (Urteil vom 05.04.2006, Az. VIII ZR 106/05).

Bezüglich der individuell vereinbarten Regelung zu den Tapeten spricht der BGH von einem unzulässigen Summierungseffekt. (Urteil vom 05.04.2006 Az. VIII ZR 163/05).

M. E. ist die Klausel unwirksam und die Forderung Deiner Vermieterin unbegründet.

Zephyda

@ Der_Mario

vielen Dank für die verständliche Erklärung. Hat mir sehr geholfen.

LG

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