forsetis 29.09.2013 09:27
Ohne Kenntnis des Mietvertrages wäre jede Antwort Glücksache. Und Glück und Mietrecht passen nicht zusammen. Sie sollten den Vertrag dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.
Aber, wenn Sie fristgerecht mit der gesetzlichen Frist gekündigt haben, kann Sie der Vermieter nicht am Auszug hindern. Er könnte nur Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Wohnung nicht vertragsgerecht zurück gegeben wird.
Puschelpink 29.09.2013 10:16
Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich werde unbedingt zu einem Fachanwalt gehen, aber ich versuche dennoch einmal die "Problematik" des Mietvertrages zu schildern. Der Mietvertrag der Wohnung besteht zwischen dem Vermieter und 2 weiteren Personen. Die eine WG gegründet hatten. Mit der Zeit wechselten die Mieter innerhalb der WG, sodass zwischen den neuen Mitbewohnern und dem Vermieter ein Ergänzungsvertrag vereinbart wurde, der besagt, dass der neue Mieter in die Rechten und Pflichten des Vormieters eintritt. Dies ging die ganze Zeit ohne Probleme.
Als ich im Oktober 2009 einzog gab es bis heute 5 Personenwechsel, die Bestandteil der Gesellschaft (WG) wurden. Jetzt wo ich ausziehe, macht der Vermieter aber diese Probleme.
Ich habe dem Vermieter im Juni eine E-Mail geschrieben, dass ich zum 01.10.2013 ausziehen werde und einen Nachmieter für mein Zimmer suche (ich weiß, dass die Wohnung als ganze Vermietet wurde und nicht Zimmerweise, aber mit dem Ergänzungsvertrag gab es eben niemals Probleme. Ein "Zimmer" zog aus, und wurde durch eine andere Person ersetzt). Kann diese E-Mail als Kündigung gewertet werden? Er fasst dies offensichtlich so auf. Aber hält dies auch einer juristischen Prüfung stand? Ich finde das schon sehr kompliziert.