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Puschelpink hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei mir ist die Sache wirklich kompliziert. Ich habe bisher in einer WG gelebt. Zog einer aus, trat der neue Mieter mit in das Mietverhältnis ein. Nun ziehe ich aus, und auf einmal macht der Vermieter ärger.

Er will, dass ich die Schönheitsreparaturen ausführe und dass, obwohl wieder neue Mitbewohner drin wohnen. Das bedeutet, die Küche ist schon drin, die gesamten Möbel im Flur und Bad und den Zimmern auch. Soll ich da herum malen? Ich weiß nicht wie er sich das vorstellt.

Das ganze wird noch dadurch getoppt, dass er meinen Auszug als Kündigung des Mietvertrages gewertet hat (Ich habe einfach nur einen Nachmieter für mein Zimmer gesucht) und für die neuen Mitbewohner einen neuen Mietvertrag aufgesetzt hat. Die neuen Mitbewohner haben natürlich auch schon alle ihre Wohnungsschlüssel (sonst kämen sie ja nicht in ihre Wohnung hinein), sodass ich die Schlüssel selbstverständlich nicht mit dem Ende (meines) Mietvertrages zurückgeben kann. Zu allem Überdruss habe ich von diesem ganzen Hin und Her erst gestern erfahren, und das auch eher zufällig.

Ich habe echt Angst, dass der mich nicht aus dem Mietvertrag raus lässt und ich hier weiterhin Miete bezahlen muss. Ich bin echt verzweifelt :'(

2 Kommentare zu „Großes Problem mit Vermieter und WG”

forsetis Experte! 29.09.2013 09:27

Ohne Kenntnis des Mietvertrages wäre jede Antwort Glücksache. Und Glück und Mietrecht passen nicht zusammen. Sie sollten den Vertrag dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.

Aber, wenn Sie fristgerecht mit der gesetzlichen Frist gekündigt haben, kann Sie der Vermieter nicht am Auszug hindern. Er könnte nur Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Wohnung nicht vertragsgerecht zurück gegeben wird.

Puschelpink 29.09.2013 10:16

Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich werde unbedingt zu einem Fachanwalt gehen, aber ich versuche dennoch einmal die "Problematik" des Mietvertrages zu schildern. Der Mietvertrag der Wohnung besteht zwischen dem Vermieter und 2 weiteren Personen. Die eine WG gegründet hatten. Mit der Zeit wechselten die Mieter innerhalb der WG, sodass zwischen den neuen Mitbewohnern und dem Vermieter ein Ergänzungsvertrag vereinbart wurde, der besagt, dass der neue Mieter in die Rechten und Pflichten des Vormieters eintritt. Dies ging die ganze Zeit ohne Probleme.

Als ich im Oktober 2009 einzog gab es bis heute 5 Personenwechsel, die Bestandteil der Gesellschaft (WG) wurden. Jetzt wo ich ausziehe, macht der Vermieter aber diese Probleme.

Ich habe dem Vermieter im Juni eine E-Mail geschrieben, dass ich zum 01.10.2013 ausziehen werde und einen Nachmieter für mein Zimmer suche (ich weiß, dass die Wohnung als ganze Vermietet wurde und nicht Zimmerweise, aber mit dem Ergänzungsvertrag gab es eben niemals Probleme. Ein "Zimmer" zog aus, und wurde durch eine andere Person ersetzt). Kann diese E-Mail als Kündigung gewertet werden? Er fasst dies offensichtlich so auf. Aber hält dies auch einer juristischen Prüfung stand? Ich finde das schon sehr kompliziert.

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