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Thomas-Dalby hat diese Frage gestellt
Guten Tag
Seit jahren sind wir glücklich und zufriedene Mieter. Im Moment gibt es in unserem Freundeskreis die Diskussion ob die Grundbesitzabgaben mit in die Miete einfliessen dürfen - als Nebenkosten. Ich habe den Standard Mietvertrag den es in jedem Schreibgeschäft gibt. In den Nebenkosten gibt es keinen Punkt "Grundbesitzabgaben". Nun habe ich in den letzten Jahren fleissig die Grundbesitzabgabe gezahlt. Meine Frage: Ist dieses zulässig ? und: Kann ich gegebenenfalls dieses wieder zurück bekommen sofern dise Zahlungen unzulässig sind?
Mfg
Thomas Dalby

3 Kommentare zu „Grundbesitzabgaben in die Miete”

Bladder Experte! 07.02.2011 14:33

Im Mietvertrag genügt der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung (BtrKV) um alle Betriebskosten die in dieser Verordnung aufgelistet sind zu aktivieren.
Sie müssen nicht alle einzeln im Mietvertrag genannt sein.

Fehlt aber im Mietvertrag jeglicher Hinweis auf Betriebskosten oder die o.a. genannte BetrKV, dann hat der Vermieter auf die Übertragung auf den Mieter verzichtet.

Balkonexperte Experte! 07.02.2011 17:23

So, und hier haben Sie die Betriebskostenverordnung, aus der hervor geht, dass die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer) zu den umlagefähigen Kosten gehört.

http://www.deutschesmietrecht.de/ExterneSeiten/PDF/BetriebskostenVO.pdf

Bladder Experte! 08.02.2011 05:38

Was hier als Grundbesitzabgaben angesprochen wird, erschöpft sich nicht in dem Hinweis auf die Grundsteuer.

Zu diesen Abgaben gehören, neben der Grundsteuer, auch die Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung.

Ob diese Abgaben vom Mieter anteilmäßig zu tragen sind, hängt allein von der wirksamen Übertragung im Mietvertrag ab.

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