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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Servus!

Wir haben durch einen Makler einen Besichtigungstermin mit den Vermietern und dem Makler zusammen gehabt.
Uns hat die Wohnung gefallen und hatten großes Interesse. Aus irgendeinem Grund hat aber der Makler den Vermietern nachträglich mitgeteilt, wir hätten kein Interesse an der Wohnung und hätte einen neuen Interessenten.
Daraufhin haben sich die Vermieter mit uns in Verbindung gesetzt und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.

Hat der Makler jetzt Anspruch auf seine Provision, da für ihn die ganze Geschichte ja schon erledigt war.

Mir geht es eigentlich nicht darum, mich vor der Provision zu drücken, aber des Maklers Verhalten geht mir schon arg gegen den Strich, da er zumindest fahrlässig das Zustandekommen des Vertrages gefährdet hat...
Stichwörter: sagt + vermieter + will + makler + provision

17 Kommentare zu „Makler sagt Vermieter ab, will aber Provision?”

fin Experte!

Wenn es doch zu einem Mietvertrag kam mit dieser Wohnung, so müssen Sie auch die Maklerprovision bezahlen.

tcs

Gibt es da nicht irgendeine Pflicht - von mir aus Sorgfaltspflicht o.ä.?
Ich mein, hätten die Vermieter uns nicht nochmal gefragt sondern wären unter Annahme unserer tatsächlichen Absage gleich auf den neuen Interessenten eingegangen wäre ja durch des Maklers Verschulden der Mietvertrag nicht zu unseren Gunsten entstanden...

Fressbaeckchen Experte!

Sorry fin - aber diese Sicht der Dinge ist wohl sehr einseitig!

Ich muß dem TE da zustimmen - ein Makler, der WAHRHEITSWIDRIG das Desinteresse eines potentiellen Mieters ggü. dem VM bekundet, um dann einen anderen Mieter zu präsentieren (ein Schelm, wer Böses dabei denkt...), hat sicher seinen Anspruch auf Courtage wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung verwirkt.
Im Gegenteil, ich sehe hier sogar eine Schadenersatzpflicht, wenn die "gelöffelten" Interessenten deswegen die Wohnung nicht bekommen.

Sollte das Verfahren zwischen VM und Makler gar so vereinbart worden sein, daß der Makler dem VM ein Formblatt (z. B. die beliebte Selbstauskunft) eines jeden Interessenten zur Prüfung weiterzuleiten hatte, kommt auch ein Vergehen der Urkundenunterdrückung in Betracht.

Ralf

tcs

Also die Selbstauskunft hatte er schon weitergeleitet, dann aber telefonisch unser Desinteresse bekundet.
Das ist ja auch noch völlig in Ordnung so, aber mir geht es gegen den Strich, dass er uns erst "ausbooten" wollte und als er mitgeteilt bekommen hat, dass wir die Wohnung doch genommen haben auf einmal ankommt und die Hand auf hält...

fin Experte!

Hier wird einiges vergessen. Wenn ein Vermieter einen Makler damit beauftragt eine Wohnung zu vermieten, so darf er sich im allgemeinen nicht in die Verhandlungen einmischen und dann ohne Makler selbst den Mieter kontaktieren. Woher hatt denn der Vermieter überhaupt Ihre Telefonnummer oder Adresse um mit Ihnen in Kontakt zu treten? Wohl doch nur von dem Makler. Damit befände sich der Makler immer noch mit im "Geschäft", d.h. er hat die Kontakte vermittelt. Und dafür kann er auch Geld verlangen, denn er steht in einer Geschäftsbeziehung mit dem Vermieter.
Und woher wissen Sie genau, dass der Makler dem Vermieter gesagt hat, Sie wollten die Wohnung nicht mehr? Das sieht ein bißchen danach aus, als hätten Sie beim Vermieter nachgefragt. Also, ein bißchen unverständlich, Ihre Schilderungen.

tcs

Ich hab überhaupt nicht nachgefragt - ich bin ja davon ausgegangen, dass das alles klar geht.
Nur hat dann eine ziemlich verunsicherte Vermieterin bei mir angerufen um nachzufragen, ob wir wirklich kein Interesse haben...

Ja, und dabei hat sie das erzählt, dass der Makler auch entgegen ihres Eindrucks etwas derartiges von sich gegeben hat.

Was daran jetzt unverständlich ist, leuchtet mir allerdings nicht so wirklich ein...

fin Experte!

In dem zweiten Absatz meinten Sie mit "Vermieter" den Makler?
Offen bleibt noch die Frage- Woher hat die Vermieterin Ihre Telefonnummer, wenn diese Sie angerufen hat?

tcs

Sorry - geändert...

Die hat sie durch den Selbstauskunftsbogen.

Fressbaeckchen Experte!

Dann ist die Sache doch wirklich klar - der Makler hat GELOGEN - und das stellt allemal eine unerlaubte Handlung nach dem BGB dar. Einen Anspruch auf Courtage kann er da nicht mehr herleiten, ich sehe den Anspruch als absolut verwirkt an, denn er hat gegen seine vertraglichen Pflichten gehandelt (ich gehe davon aus, daß wahrheitsgemäße Berichterstattund dem VM ggü. dazu gehört!).

Ralf

fin Experte!

Und wer gibt denn den Selbstauskunftsbogen der Vermieterin? Doch der Makler, oder?
Zum anderen muß es doch gar nicht stimmen, dass der Makler meinte, Sie hätten kein Interesse mehr an der Wohnung. Sie wissen das doch nur aus dem Mund der Vermieterin. Und die könnte doch auch die Unwahrheit gesagt haben, damit Sie endlich Ihre Wohnung vermietet bekommt.
Dem Makler würde so die Provision zustehen. Aber auch selbst wenn es anders wäre, und die Sache käme vor Gericht weil Sie sich weigern die Provision zu zahlen, würden Sie verlieren, da es Ihnen an Beweiskraft fehlt.

tcs

Sorry fin, aber diese Logik versteh ich nicht so ganz.
Die Vermieterin hat das gesagt und klang dabei aufgrund des mehr als "besorgten" Tons durchaus glaubwürdig.
Und so sie dies in einem eventuellen Gerichtsstreit aussagen würde, hätte ich einen Zeugen, der meine Sicht der Dinge stützt.

Ich sehe das so, dass der Makler mindestens fahrlässig das Zustandekommen des Mietvertrages gefährdet hat, was mir als theoretischem Vertragspartner natürlich eine gewisse Art von Schaden zufügen könnte. Und dafür soll ich auch noch Geld bezahlen? Irgendwie fehlt mir dafür ein plausibler Grund...

Fressbaeckchen Experte!

*kopfschüttel*
Wo soll es an Beweiskraft fehlen, wenn die Vermieterin aussagt, der Makler habe ihr definitiv im Namen des TE abgesagt?
Weitere Zeugen sind natürlich immer gut *gg*.

Schließlich müsste auch bei einem Rechtsstreit der Makler seinen Anspruch beweisen, nicht die Gegenpartei, daß er nicht besteht. Da genügt es nicht irgendein Dokument in der Hand zu haben - man sollte auch darlegen können, daß man den eigenen Teil einwandfrei geleistet hat. Und das kann er hier wohl nicht!
Unter Juristen würde man das Verhalten des Maklers Parteiverrat nennen ...

Ralf

fin Experte!

Sie haben leider meine Frage nicht beantwortet, wer den Selbstauskunftsbogen mit Ihrer Telefonnummer Ihrer Vermieterin gegeben hat.
Der Makler hat eine Vertrag mit der Vermieterin über die Wohnung, die Sie gemietet haben. Damit ist das ein eindeutiger Beweis vor Gericht. Das die Vermieterin gegen den Makler vor Gericht aussagen würde, wage ich sehr zu bezweifeln. Aber Sie können es ja gerne versuchen wenn Sie Geld verlieren wollen.

tcs

Doch, die Frage war schon weiter oben beantwortet

"die Selbstauskunft hatte er schon weitergeleitet"

Aus welchem Grund sollte sie nicht wahrheitsgemäß aussagen?

Einen richtigen Grund, warum dies kein Fehlverhalten des Maklers war haben Sie bisher auch noch nicht ins Feld geführt...

fin Experte!

Wenn der Makler den Selbstauskunftsbogen weitergeleitet hatte und der Vermieter daraus Ihre Telefonnummer hatte, so ist ein Maklervertrag zustande gekommen. Damit steht dem Makler die Provision zu, da er das Mietverhältnis vermittelt hat, ganz unabhängig wer wann was gesagt hat oder nicht. Der Vertrag mit Ihnen als Mieter ist zustande gekommen und damit spielt es keine Rolle mehr was der Makler gesagt haben soll.
Hätte der Makler tatsächlich gesagt, Sie hätten kein Interesse mehr an der Wohnung gehabt, so würde er das vor Gericht leugnen. Würde die Vermieterin zu Ihren Gunsten aussagen (was ich nicht glaube), so ständen Aussage gegen Aussage. So etwas hat vor Gericht keinerlei Beweiskraft.
Alles was mündlich vorgefallen war, hat keine große Beweiskraft vor Gericht.
Bedenken Sie bitte noch einmal, dass ein Vertrag mit Ihnen und dem Vermieter zustande kam, die Wohnung also vermittelt wurde. Ihnen entstand dadurch kein Nachteil. Ein Gericht würde dies auch so sehen.
Mir scheint, Sie suchen einen Grund um sich vor der Maklergebühr zu drücken. Der Grund dafür reicht aber nicht aus.

tcs

Das hat mit "Drücken" nichts zu tun. So er im Recht ist, soll er die Courtage schon kriegen. Nur sehen auch Sie, dass es in diesem Fall durchaus unterschiedliche Ansichten gibt.
Leider konnte bisher noch niemand die jeweils andere Argumentation wirklich entkräften...

fin Experte!

Noch einmal: Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Makler und umgekehrt. Der Makler zeigt Ihnen eine bestimmte Wohnung des Vermieters. Es kommt mit Ihnen und dem Vermieter zum Vertragsabschluß über diese bestimmte Wohnung. Der Kontakt entsteht durch den Makler. Damit fällt die Provision für den Makler an.
Was jemand irgendwann einmal gesagt hat oder nicht, können Sie letztendlich nicht 100% beweisen. Letztendlich würde sich ein Gericht nur für den Maklervertrag und den Mietvertrag mit Ihnen und dem Vermieter interessieren.
Etwas anderes wäre es, wenn Sie durch das Verhalten des Makler (wenn es denn stimmen würde) diese Wohnung letztendlich nicht bekommen hätten, sondern jemand anderes, Sie diese aber unmißverständlich haben wollten.
Dann wäre der Makler evtl. sogar schadensersatzpflichtig wenn seine Äußerung stimmen würde. Es ist aber im Grunde nichts nachteiliges für Sie passiert, so wie es gelaufen ist. Verstehen Sie das jetzt?

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