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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Umgangsrecht auch nach jahrelanger Kontaktunterbrechung

Eine Mutter zweier minderjähriger Kinder verstand es trotz nachdrücklicher Bemühungen des Vaters über fast 10 Jahre hinweg, jeglichen Kontakt zwischen Kindern und Vater zu unterbinden. Sogar die Übersendung von Fotos verweigerte sie. Auch gerichtliche Umgangsregelungen beeindruckten die Frau in keiner Weise.

Nun verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt die streitbare Mutter zur Gewährung des Umgangsrechts und zur Erstattung regelmäßiger Berichte über die Entwicklung der Kinder einschließlich der Übersendung von Fotos und drohte für die Nichteinhaltung Zwangshaft bis zu sechs Monate an. Der Senat begründete seine Entscheidung mit dem Recht des Kindes und des Vaters auf Umgang auch nach jahrelang unterbliebenem Kontakt. Die Mutter vermittelte den Kindern, die selbst keine Erinnerung mehr an den Vater hatten, eine ablehnende Haltung. Ihr geschiedener Mann erwies sich in dem Verfahren hingegen als verantwortlichen Vater, „dem es wichtig sei, etwas an seine Kinder weiterzugeben, und der nicht wolle, dass seine Kinder mit der Vorstellung groß würden, keinen Vater zu haben, der sich für sie interessiere“.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.09.2002
1 UF 103/00
OLGR Frankfurt 2002, 302

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