Susanne
Hallo Joachim,
natürlich ist es möglich, eine Pauschale für die Betriebskosten zu vereinbaren. Es gibt dann keine Abrechnung und daher zum Jahresabschluss auch kein Guthaben oder eine Nachzahlung. Irgendwann möchte der Vermieter diese Pauschale dann erhöhen, weil die allgemeinen Kosten auch steigen, oft sind dann Mieter gar nicht damit einverstanden...
Für Einliegerwohnungen gilt aber: der Vermieter, der mit im Haus wohnt, hat eine erleichterte Kündigung und kann den Mieter mit einer verlängerten Frist ohne Grund kündigen. Bei einer solchen Konstellation zieht demnach der Mieter immer den kürzeren, dessen Verhalten dem VM nicht passt.