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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag, zusammen, freue mich, dieses Forum gefunden zu haben, da mir eine Frage quasi "unter den Nägeln brennt".
Mir ist eine 70 qm große Wohnung als Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus angeboten worden. Wohnung sehr schön, zustand ok, ABER:
Laut Aussage des Vermieters, der selbst in der Hauptwohnung wohnt, ist es technisch nicht möglich, für Strom, Wasser und Heizung im Hause entsprechende Verbräuche einzeln für die ELW zu ermitteln, da z.B. die ELW keinen eigenen Zähler hat und die Leitungen auch so verlegt sind, daß man sie nicht zentral über einen eigenen Zähler zusammenfassen kann. Mit Wasser und Heizung ist es das gleiche Problem. Er möchte dies alles "pauschal" abrechnen.
Ist das überhaupt zulässig, sollte man sich auf so was einlassen und wenn ja, worauf sollte man im Mietvertrag achten?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Joachim Wolf
Stichwörter: frage + grundsätzliche + nebenkosten

1 Kommentar zu „Grundsätzliche Frage zu Nebenkosten”

Susanne Experte!

Hallo Joachim,

natürlich ist es möglich, eine Pauschale für die Betriebskosten zu vereinbaren. Es gibt dann keine Abrechnung und daher zum Jahresabschluss auch kein Guthaben oder eine Nachzahlung. Irgendwann möchte der Vermieter diese Pauschale dann erhöhen, weil die allgemeinen Kosten auch steigen, oft sind dann Mieter gar nicht damit einverstanden...
Für Einliegerwohnungen gilt aber: der Vermieter, der mit im Haus wohnt, hat eine erleichterte Kündigung und kann den Mieter mit einer verlängerten Frist ohne Grund kündigen. Bei einer solchen Konstellation zieht demnach der Mieter immer den kürzeren, dessen Verhalten dem VM nicht passt.

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