wie schaut es mit dem Kündigungsfristen bei Modernisierungsmaßnahmen (Außenfasaderenovierung) OHNE VORANKÜNDIGUNG aus? Kann man hier auch v. Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?
Scheint sich offenbar nur um Instandhaltungsarbeiten zu handeln, wenn ohne Modernisierungsankündigung, demnach auch keine Mieterhöhung und dadurch keine Sonderkündigung.