mucki hat diese Frage gestellt
Hallo,
kann mir bitte jemand erklären, was die Unterschiede
zwischen
Einfamilienhausversicherung
Wohngebäudeversicherung oder Gebäudeversicherung
sind?
Die Sache:
Vermieter Formuliert in seiner Rechnung:
einen Posten Gebäudeversicherung xx €
Dabei hat er uns eine Einfamilienhausversicherung
der Sparkasse vorgelegt, deren Überschrift eben Einfamilienhausversicherung ist, weiter unten aber
ein Betrag für eine Wohngebäudeversicherung
gefordert wird. Was ist jetzt was?
Wir haben einen Formularmietvertrag, nur mit Hinweis auf §556 , unter Pkt.8 Sach- und Haftpflicht-versicherungen, allerdings nicht ausgefüllt,
aber auch nicht durchgestrichen oder mit uns vereinbart.
Hintergrund:
Ein ehemaliges Einfamilienhaus, aus dessen Anfangs-zeiten diese Versicherung vermutlich stammt,
wurde zum Zweifamilienhaus, wo eine Wohnung von Vermieter selbst bewohnt wird und wir, Mieter, in der anderen.
Die Frage ist, ob das so überhaupt auf uns umlegbar ist?
Nach meine Meinung müssten wir das nur dann mitbezahlen, wenn es eine Zweifamilienhausversicherung
wäre?
Vielen Dank im voraus!
mucki