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wir haben eine wohnung gemietet die mit garten ist.es ist alles eingezäunt ausser auf der rechten seite zum nachbarn(ca 4 m gerade), wir haben die eckhaus wohnung.
nun meine frage:
im mietvetrag steht das §20:
nach §3 der teilungserklärung legt fest ,das zwichen den gärten keine festen zäune errichten werden dürfen,das dass gesamt bild nicht zerstört wird.(sieht man eh nicht von der straße die gärten hintern haus.
wie hoch darf ich ein zaus ziehen und aus was sollte er bestehen?wir haben einen mittel großen hund.
danke für eure antworten