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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ein (verärgerter) Mieter in meinem 3 Familienhaus forderte mich auf folgende Dinge zu installieren:

- ein Handlauf an der Eingangstreppe (ca 1m Hoch, 3stufen)
- Das die Aussenbeleuchtung auch von aussen einschaltbar ist
- Ein Fenster(!) im Treppenhaus einzubauen. Zur Zeit sind da Glasbausteine. Mit dem Verweis auf die hess. Bauordung in der steht:"Notwendige Treppenräume müssen belüftet werden können. Sie müssen in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einer Größe von mindestens 0,50 m² haben, die geöffnet werden können."
- Das Treppenhausgeländer so anzupassen, dass die Abstände kleiner 12cm, auch mit Verweis auf die Bauordnung und Sicherheit für seine Kinder.
- (wieder aus der Bauordnung): "In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein." auch dies soll ich anpassen
- und einen zusätzlichen Raum soll ich Bereitstellen ("In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräu-me für Kinderwagen und Fahrräder sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen." ;)

Da hat sich der Mieter wohl etwas lange mit der Bauordnung auseinander gesetzt...
Alle gennanten Forderungen sind in dem Haus nicht erfüllt, aber das würde ja auch ein Vermögen kosten
Muss ich diesen Forderungen nachkommen?

TIA
Stichwörter: handlauf + mieter + aussenlicht + usw + fenster

1 Kommentar zu „Mieter fordert Handlauf, Aussenlicht, Fenster usw...”

Susanne Experte!

Die aktuelle Bauordnung gilt für Neubauten, die müssen entsprechend gebaut werden.
Das Haus muss der Bauordnung des jeweiligen Jahrgangs entsprechen, natürlich ist es aus finanziellen Gründen unmöglich, alle Häuser der jeweiligen Bauordnung anzupassen, es sei denn, es wird rigoros abgerissen.

Wenn der M einen Neubau wünscht, muss er umziehen.

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