fin
Was hat der Klempner denn in Ihrer Wohnung gemacht? Hat er den Schimmelfleck beseitigt? Sie schrieben lediglich, dass er Sie aufgeklärt hätte.
Schimmelbildung und die Ursachen ist immer wieder ein Streitpunkt in einem Mietverhältnis, da der Schuldige selten einwandfrei feststeht. Ist Feuchte im Mauerwerk ausgeschlossen, geht man von einem falschen Lüftungsverhalten aus, welches ja nur der Mieter beeinflussen kann, der ja als einzigstes die Wohnung nutzt.
Möglich, dass während Ihres Urlaubs zu wenig geheizt und gelüftet wurde.
Heizen müssen Sie im Winter bei Abwesenheit, Thermostate auf Nachtsymbol oder 1 reicht aus.
Meiner Meinung nach brauchen Sie die Rechnung des Klempners nicht zu bezahlen, da dies auf eigene Veranlassung des Vermieters geschah.
Tritt dies jedoch nach dem nächsten Urlaub im Winter wieder auf, wären Sie in der Pflicht.
Christoph_A.
Erstmal muß dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden. D.h. die Rechnung des bestellten Handwerkers muß der Auftraggeber bezahlen.
Und zum Wasserfleck. So schnell bildet sich nun auch kein Schimmel, wenn der Mieter mal im Urlaub ist. Falls die Wohnung nicht schon vorher ein Feuchtbiotop ist.
Und das sich genau über [/b:a3fee]dem Wasserfleck keine Rohre befinden, ist auch kein Indiz. Das Wasser sucht sich den leichtesten Weg, um austreten zu können. D.h. die schadhafte Stelle im Mauerwerk kann sich etliche Meter davon entfernt befinden. Wenn also das Dach undicht sein sollte oder irgendwo im Mauerwerk ist ein Rohr undicht, kann das Wasser durchaus einige Meter entfernt austreten.