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kokfu02 hat diese Frage gestellt
Hausmeister Abrechnung
Können folgende Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
1: Datev
2: Material für den Hausmeister?
Glasreiniger,Streuzalz,Schneeschieber,Schaufel,Streuwagen,Spüllmittel,Auslaufhahn,Staubine,Schlauchwagen,Gartenschlach.
3: Muß der Vermieter genau auflisten,was der Hausmeister so macht?
4: Er stellt nur die Mülltonnen raus,und im Winter Schnee beseitigen,wenn was ist.
5: Wie ist so eine Bezahlung,von einen hausmeister,und muß der Vermieter,das Auflisten,was der Hausmeister macht.
6: Müßen die Mieter,alle Umlagen für den Hausmeister bezahlen,Steuern SV.AG - Anteil?

2 Kommentare zu „Hausmeister und seine Kosten”

Balkonexperte Experte! 25.07.2011 18:28

Lesen Sie bitte hier in der Betriebskostenverordnung. Da finden Sie alle umlegbaren Positionen:

http://www.deutschesmietrecht.de/ExterneSeiten/PDF/BetriebskostenVO.pdf

Sie können eine Aufstellung der Arbeit, die der Hausmeister erledigt, verlangen.

Zu den Hausmeisterkosten gehören auch der Arbeitgeberanteil, Steuern, Versicherungen und die Berufsgenossenschaft

Berthelstal Experte! 25.07.2011 18:29

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof am 20.02.2008 Az. VIII ZR 27/07 dürfen Vermieter auf der Nebenkosten-Abrechnung keinen pauschalen Betrag für Hausmeistertätigkeiten erheben. Es muss detailliert aufgeschlüsselt werden, welche Arbeiten vom Hausmeister erledigt wurden.

Arbeiten des Hausmeisters für die Instandsetzung, Instandhaltung und die Verwaltung des Wohnhauses nicht umlagefähig.

Der Mieter muss in der Nebenkosten Abrechnung genau nachvollziehen können, für welche Aufgaben des Hausmeisters er bezahlen soll. Ein pauschaler Abzug nicht zulässig.
Selbst eine Beschreibung der Aufgaben im Hausmeistervertrag sind lediglich ein Indiz und der Vermieter muss im Streitfall vor Gericht den Umfang der umlagefähigen Arbeiten nachweisen.

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