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Die Qm-Größe der Wohnung sollte im Mietvertrag schon ausgefüllt sein, das können Sie vom Vermieter verlangen, denn danach werden sich einige Nebenkostenposten richten. In einem unausgefüllten Formular steht natürlich nichts drin, denn es muss eben ausgefüllt werden.
Das Wort "Heizperiode" muss nicht näher erläutert sein, denn die meisten Mieter wissen, daß es sich hier um die Monate Oktober bis April handelt, die Zeit eben, in der am meisten geheizt wird.