Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Habe folgendes problem und zwar besitzte ich 2 Zwergkanichen und zwei Meerschweinchen und halte diese in Käfigen in meiner Wohnung. Nun kam meine Vermieterin Hoch nachdem Handwerker in der Wohnung waren. Und sagte zu mir was ich mir einfallen lassen würde hier Tiere zu halten es wäre nicht erlaubt, der ganze Hausflur würde nach den Tieren stinken, Tiere werden alle 2 Tage Sauber gemacht, ich habe meinen Nachbarn gefragt und es sagte es würde nicht riechen hier im Hausflur!! Nur soweit ich weiß sind die Tiere s.o. von dem Ausgeschlossen?????????????? Weil im Mietvertrag folgeder Text drin steht:

Das Halten - auch zeitweise Halten - von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch due Tierhaltung entstehenden Schäden.

Vermieterin wohnt im gleichen Haus!

ICH BITTE UM SCHNELLSTMÖGLICHE ANTWORT
VIELEN DANK
Stichwörter: haustiere

1 Kommentar zu „Haustiere”

fin Experte!

Tierhaltung kann im Mietrecht nicht generell verboten werden. Erlaubt sind Kleintiere, und dazu gehören Meerschweinchen und Zwergkaninchen.
Hunde und Katzen, exotische Tiere, z.B. Schlangen können per Mietvertragsvereinbarungen verboten werden.
Bei den Kleintieren sollte man es mit der Anzahl allerdings nicht übertreiben, also nicht 5 Meerschweinchen und mehr etc.
Deine Anzahl von Tieren ist noch o.k. Allerdings sollten es nicht mehr werden.
Du kannst über die Tierhaltung im Mietrecht in jeder Buchhandlung und Bibliothek und im Internet nachlesen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.