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Tierhaltung kann im Mietrecht nicht generell verboten werden. Erlaubt sind Kleintiere, und dazu gehören Meerschweinchen und Zwergkaninchen.
Hunde und Katzen, exotische Tiere, z.B. Schlangen können per Mietvertragsvereinbarungen verboten werden.
Bei den Kleintieren sollte man es mit der Anzahl allerdings nicht übertreiben, also nicht 5 Meerschweinchen und mehr etc.
Deine Anzahl von Tieren ist noch o.k. Allerdings sollten es nicht mehr werden.
Du kannst über die Tierhaltung im Mietrecht in jeder Buchhandlung und Bibliothek und im Internet nachlesen.