Susanne
Da hast Du sicher was missverstanden.
Zu Deinen Fragen: i.d.R. putzt der Hauswart nicht, sorgt aber für die Schneeräumung, stellt die Mülltonnen raus, macht kleinere Reparaturen, wechselt z.B. im Hausflur defekte Glühlampen aus etc.
Der Hauswart kann auch Verwaltungstätigkeiten übernehmen, die aber nicht abgerechnet werden dürfen.
Mietvertrag: Es gibt Formularvordrucke, bei denen unter Nebenkosten die verschiedenen Positionen aufgelistet sind. Die müssen angekreuzt werden, damit der VM diese Postitionen in der jährlichen Abrechnung geltend machen kann. Das heisst aber nicht, dass 1. alle Positionen auch abgerechnet werden; das werden sie nur, wenn die Kosten auch anfallen
2. die Nebenkostenvorauszahlung die angekreuzten Positionen abdeckt oder man ein Recht daraus ableiten kann.
Für Deinen Fall:
Ist im MV als NK-Position "Hausreinigung" angekreuzt so heisst dies nicht, dass mit der Nebenkostenvorauszahlung auch die Hausreinigung abgedeckt ist, sondern, dass für den Fall, dass eine Hausreinigung nötig ist, weil die Mieter der Verpflichtung nicht nachkommen, der Vermieter diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen darf.