mono 19.03.2012 18:35
1. Heizkosten müssen grds. verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Hiervon gibt es Ausnahmen: lesen Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/heizung/kuerzung.htm
Soweit Ihr Vermieter trotz wirksamer Verpflichtung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat, sind Sie berechtigt, den Nachzahlungsbetrag um 15 % zu küren.
2. Ja, es kann durchaus sein, dass die Kosten für diesen einen Monat 350,00 € betragen. Die kompensierenden Vorauszahlungen der Sommermonate (hier wird ja in der Regel keine Heizenergie beansprucht) fehlen. Eine Aspekt den viele Mieter nicht verstehen wollen, obwohl er vollkommen logisch ist.
3. Eventuell lohnt es sich, die gesamte Abrechnung (auch die "kalten Betriebskosten" einer Überprüfung zu unterziehen.