Susanne
Hast Du einen Mietvertrag mit ihm ?
Ggf. musst Du ein Mietverhältnis nachweisen, z.B. Mietüberweisungen etc.
Wenn ja, dann hast Du auch eine 3 monatige Frist.
Wenn Du "nur" bei ihm gewohnt hast (ich weiss ja nicht, was Du mit Untermieterin meinst) musst Du wohl ausziehen.
Wer wann das Badezimmer abschliessen "darf" ist offensichtlich Kinderkram-kann man sich am Ende einer Beziehung nicht vernünftig trennen?
Goleen
Ich habe einen untermietvertrag und ich bezahle die Hälfte der Miete.
Ja, das ist wirklich Kinderkram. Nur es passiert auch öfter, dass er mich in Situationen erwischt, in denen ich das wirklich nicht will, z.B. beim Eincremen. Und er meint eben, dass er das Recht hat ins Zimmer zu kommen.
Das ist wirklich Kinderkram, aber ich hab auch keine Lust mich jedesmal vor ihm ausziehen zu müssen, nur weil er meint, ich hätte keinerlei Rechte mehr.
Susanne
Mit Untermietvertrag hast Du eine 3 monatige Kündigungsfrist. Aber auch für ihn als Vermieter hat das BGB in diesem Fall gar keinen Kündigungsgrund...er kann Dir demnach gar nicht kündigen.
axo: ich vergass: eine Kündigung muss begründet sein und hat schriftlich zu erfolgen!