Gast hat diese Frage gestellt
Heimliches kopieren - gefährlich
Bewerbung, Rechnungen, Überweisungen - wer den Dienstkopierer für private Zwecke nutzt, lebt gefährlich. Das LAG Hamm: Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer den Schreibdienst seiner Dienststelle für nicht genehmigte Nebentätigkeiten in Anspruch nimmt und dabei Kopien anfertigt, sei geeignet, eine außerordentliche Kündigung “ernstlich für möglich zu halten” (5 Sa 1397/97).
Unkündbar - das war einmal
“Mir kann nichts passieren”, sagen gern Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit, wenn es dem Unternehmen schlecht geht. Falsch gedacht. Das Bundesarbeitsgericht hält die Weiterbeschäftigung, etwa einer Sekretärin, die über Jahre nichts mehr zu tun hat, für unzumutbar. Allerdings sei das Unternehmen verpflichtet, sich anderweitig nach einer Stelle für die Mitarbeiterin umzusehen (2 AZR 227/97).