Susanne
Man sollte immer ALLES [/b:1e35f]lesen, nicht nur das, was einem passt. Das auf der Website genannte Beispiel könnte genau der Argumentation des Vermieters dienen, die er bei einer Klage vorbringen könnte, und zwar die Vermeidung der Benachteiligung einzelner Mieter. Das ist der Grund, warum ich der Meinung[/b:1e35f] bin, der Vermieter hätte bei einer Klage gute Karten. Natürlich hat der geschlossene Vertrag wie er jetzt ist Bestand, der VM kann die Vereinbarung nicht einseitig ändern und müsste deshalb auf Änderung dieses Vertragsbestandteils klagen. Die Notiz auf der Abrechnung über Änderung der Abrechnungsmodalitäten ist einseitig und damit nichtig.
Weiterhin ist die Zustimmung aller Beteiligten Bewohner erforderlich, um nicht einzelnen Mietern gegen ihren Willen einen eventuellen Nachteil aufzubürden.
Ein Beispiel:
Nehmen Sie an, in Ihrem Haus wohnt im ersten Stock der junge Geschäftsmann Herr Spar, der regelmäßig den ganzen Winter über in Florida verweilt. Während dieser Zeit stellt er alle Thermostatventile auf Frostschutz.
Während dieser Zeit benötigt Herr Spar keinerlei Heizung, da seine Wohnung durch die über und unter ihm gelegenen Wohnungen auch bei eisigem Frost nicht ganz auskühlt. Dafür müssen die beiden anliegenden Bewohner um so mehr heizen. Man spricht von "Wärmeklau" über die anliegenden Wände, Decken oder Fußböden.
Herr Spar hat den Nutzen einer nicht gänzlich auskühlenden Wohnung. Dies beinhaltet beispielsweise auch den Schutz kälteempfindlicher Elektrogeräte, Blumen oder ähnlichem. Weiterhin steht die Heizung und Warmwasser in der Zirkulationsleitung ständig bereit, z. B für den Fall, dass Herr Spar überraschend nach Deutschland zurückkehrt. In der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung hat er aber je nach vereinbartem Verteilerschlüssel jedoch nur sehr wenig oder gar keine Kosten.
Eine solche Konstellation wird über kurz oder lang zu Ärger im Haus führen.
daniel_1
danke für deine schnelle antwort. ich gehe mal davon aus, dass der vm es nicht einklagen wird, da er den größten nutzen dieser neuen verteilung hätte. die andere partei hätte einen geringen nutzen , nur wir (heizen mit kamin) wären die die draufzahlen müssten.
werden jetzt also erst einmal auf unsere vertragliche Regelung bestehen und sehen, wie der vm damit umgeht - bisher eigentlich gutes verhältnis gehabt.
also nochmal danke, tolles forum das schnell hilft.
daniel-1