littlehulk hat diese Frage gestellt
Wir haben in unserer Wohnung eine Gastherme, die Warmwasser und Heizung versorgt. Nun ist uns beim Einbau der Küche aufgefallen, dass es dort nur einen Kaltwasseranschluß gibt, d.h. wir benötigen noch einen Durchlauferhitzer um Heißwasser in der Küche zu haben.
Meine Frage: ist der Vermieter verpflichtet, auch in der Küche Heißwasser zu stellen, oder müssen wir den Durchlauferhitzer selber bezahlen, da wir die Wohnung wie besehen angemietet haben?