Gast hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal - schön das es dieses Forum gibt.
Bei der Betriebskostenabrechnung von 2004 fiel mir bei den Heizkosten auf, dass lediglich meine Nutzfläche mit den Gesamtheizkosten des Mehrfamilienhauses verrechnet wurde. Meine Heizungen wurden jedoch zur Verbrauchserfassung abgelesen. Im Vorjahr wurde 50% Grundkosten (nach Nutzfläche) und 50% Verbrauchskosten abgerechnet. Durch die wenige Nutzung meiner Heizungsanlagen, konnte ich bislang immer mit einem Guthaben abschließen. Durch die alleinige Erfassung über die Nutzfläche (anteilig am Gesamthaus) ergibt sich nun eine große Nachzahlung!
Nach mehrmaligen Nachfragen bei der Hausverwaltung wurde mir erklärt, dass es den "Heizungsablesern" nicht möglich war in sämtliche Wohnungen den Verbrauchsstand der Heizungskörper zu erfassen. Einige Mietparteien würden den Zutritt verweigern etc. Da sich der Anteil über 25% beläuft, sei eine Abrechnung allein über die Nutzfläche vorgesehen.
Meine Fragen
Gibt es diese 25%-Regel und gilt diese auch für mich, obwohl mein Verbrauch bekannt ist?
Muss mir der Verwalter nicht die zwingenden Gründe erklären bzw. beweisen?
Mit der Bitte um Antwort - vielen Dank schnomal,
Daniel