Susanne
Dafür gibt es keinen §, der VM muss das Geld ausbezahlen, weil es für eine evtl. Forderung seinerseits keinerlei Vertragsgrundlage gibt.
Keine Kautionsabsprache, Mietvertrag beendet.
Wenn er sich weigert, geh sofort zum Anwalt um das Geld einzuklagen, diese Kosten darf der VM dann auch übernehmen!
Sally
vielen Dank für die Info bzw. Antwort.
Mittlerweile hat man sich mit dem Vermieter geeinigt. Er wird lt. seiner Aussage das Geld zurücküberweisen. Bleibt nur zu hoffen, dass er sich daran hält. Ansonsten werden wir tatsächlich zum Anwalt gehen.