Balkonexperte 22.06.2011 08:31
Ja, das ist richtig! Die Grundkosten der Heizung werden immer für ein ganzes Jahr und dem Mieter anteilmäßig für seine Mietzeit berechnet.
Da Ihnen die Sommermonate fehlen, in der Sie nicht heizen müssen, aber ein Guthaben "ansparen" können, haben Sie eine höhere Nachzahlung.
Berthelstal 25.06.2011 18:09
Ich gehe davon aus, das der Abrechnungszeitraum am 30.5. endete.
Dann setzen sich die Kosten
1. aus den Ablesewert und den
2. anteiligen Grundkosten des gesamten Abrechnungszeitraumes zusammen.
Der Rest ist Mathematik.