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Chrissie45 hat diese Frage gestellt
Hallo, wohne seit 1.04. 2011 in dieser Wohnung. Am 30.05. wurden die Verbrauchswerte an den Heizkörpern abgelesen. Bei der Abrechnung wurden die Gesamtkosten des gesamten vergangenen Jahres zugrunde gelegt, obwohl ich nur 2 Monate in diesem Mehrfamilienhaus wohne. In diesen Monatenmusste kaum geheizt werden . Die Vorauszahlung beträgt 60 Euro, bei einer 58 m2 Wohnfläche. Laut Energieabrechnung ergeben sich für mich für diese 2 Monate Gesamtkosten von 143,61, d.h. ich muss sogar noch eine Nachzahlung leisten. Ist das richtig?

2 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung”

Balkonexperte Experte! 22.06.2011 08:31

Ja, das ist richtig! Die Grundkosten der Heizung werden immer für ein ganzes Jahr und dem Mieter anteilmäßig für seine Mietzeit berechnet.

Da Ihnen die Sommermonate fehlen, in der Sie nicht heizen müssen, aber ein Guthaben "ansparen" können, haben Sie eine höhere Nachzahlung.

Berthelstal Experte! 25.06.2011 18:09

Ich gehe davon aus, das der Abrechnungszeitraum am 30.5. endete.
Dann setzen sich die Kosten
1. aus den Ablesewert und den
2. anteiligen Grundkosten des gesamten Abrechnungszeitraumes zusammen.

Der Rest ist Mathematik.

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