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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin am 1.3. in meine neue Wohnung gezogen. Bei der Übergabe der Wohnung waren sowohl der Makler als auch die Vormieter anwesend. Im Übergabeprotokoll wurden die Heizungs-zählerstände festgehalten.
Nun kontaktiert mich der Makler und sagt mir, dass der Vermieter folgendes Vorgehen empfiehlt: Abrechnung der Heizkosten nach Gradtagen, das heißt die Vormieter zahlen die Anzahl Gradtage bis 28. Februar und ich die restlichen Gradtage ab 1. März.
Falls ich jedoch eine genaue Ablesung wünsche und danach meine Heizkosten bezahlen möchte, müsste ich eine seperate Anfahrt der Ablesefirma selbst bezahlen.

Zwei Fragen:
- Stimmt das? Muss ich eine seperate Anfahrt bezahlen oder müssen das die Vormieter tun?
- Lohnt sich die Abrechnung nach Gradtagen oder ist die Ablesung der Heizkörper billiger? Ich heize eigentlich wenig und wohne genau zwischen mehreren Wohnungen, von daher würde ich durch Ablesung wahrscheinlich besser fahren.
Stichwörter: heizkostenabrechnung + umzug

7 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung nach Umzug”

fin Experte!

Nur durch eine Ablesung erfahren Sie doch Ihren eigenen Verbrauch. Wenn Messgeräte vorhanden sind, dann verstehe ich nicht, warum diese nicht abgelesen werden sollen. Nach Auszug eines Mieters sollte immer eine Zwischenablesung erfolgen, auch im Interessen des ausziehenden Mieters. Das die Ablesung Geld kostet ist selbstverständlich. Die Kosten einer Zwischenablesung aber tragen der Vormieter und der Nachmieter gemeinsam. Nie einer allein. Denn wenn jetzt abgelesen würde, dann geschieht dies ja um den Verbrauch des Vormieters zu ermitteln.

Rano Experte!

Ich finde, Du solltest hier keinen "Verrat" wittern, der Vorschlag hört sich durchaus angemessen an.
In der Tat würdest Du die Hälfte der Ablesekosten tragen müssen und es ist überhaupt nicht sicher, daß Dir das -auf's Jahr gerechnet- einen Vorteil einbringt. Die Abrechnung nach Gradtagszahlen ist anerkannt.

Als Gründe für Deine voraussichtlich geringen Heizkosten führst Du u.a. an, dass Du nun eine Mittelwohnung bewohnst. Dieser Umstand galt für Deine Vormieter aber auch!

Gruß
Ralph

J.D.

Nunja, meine Vormieter haben die Verdunsterröhrchen immer ablesen lassen und nicht die Gradtageeinteilung benutzt. Von daher ist der Einwand schon berechtigt.
Euren Stellungnahmen entnehme ich, dass ich mir die Kosten für eine seperate Ablesung mit den Vormietern teilen müsste.
Die Frage nach der Gradtageberechnung werde ich wohl mal näher überdenken müssen.

Rano Experte!

Da hast Du etwas falsch verstanden.
Der JAHRESverbrauch für diese Wohnung wird auch aufgrund der Wärmezähler errechnet. Die genannte Berechnung wird lediglich (diesmal) zur Aufteilung des Jahresverbrauchs auf Deine Vormieter und Dich benutzt.
Selbst wenn Du nach Ablesung vielleicht ein bisschen weniger Wärme benötigt hast, als die Berechnung nachher ergibt: Es ist unwahrscheinlich dass Du so Geld sparst, da ja noch die halben Ablesekosten hinzukommen.

Alles klar?
Ralph

J.D.

Ok, verstehe ich das richtig, dass am Ende des Jahres die Heizzähler abgelesen werden, und dass dann dieser abgelesene Verbrauch nach Gradtagen aufgeteilt wird?
Oder wird am Ende des Jahres gar nicht abgelesen, sondern einfach ein festgesetzter Durchschnittsverbrauch (eben an Hand dieser Gradtage) angesetzt und dieser dann anteilmäßig aufgeteilt?

Danke und Gruß

Rano Experte!

Ok, verstehe ich das richtig, dass am Ende des Jahres die Heizzähler abgelesen werden, und dass dann dieser abgelesene Verbrauch nach Gradtagen aufgeteilt wird?[/quote:253c5]

Ja, so sollte es sein.

Gruß

Berni911 Experte!

Hallo J.D.

der Gesamtjahresverbreauch der Wohnung wird zwischen dir und dem anderen Mieter nach Gradtagen aufgeteilt. Hast du Verdunsterröhrchen, kannst du dir die Ablesung sparen, da nicht 40% der Heizgradtage erreicht sind und sowieso nach Gradtagen verteilt wird, das hängt mit der Kaltverdunstungsvorgabe zusammen, bei elektronischen Geräten, ist das natürlich problemlos möglich. Gleiches gilt für Wärmezähler.
Die Gebühren für die Zwischenablesung sind etwas umstritten, es gibt mehrere Urteile dazu, die sich widersprechen. Ich würde die Kosten dem Verursacher zuordnen, also dem der auszzieht. Vielleicht wirst du da beim Mieterbund, Brunata oder Techem fündig, welche Regelung in deiner Region gilt. Oder einfach rausgoogeln.

Grüsse
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