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guenter hat diese Frage gestellt
Wohne in einer vermieteten ETW, Bj. 1972 und habe m.E. deutlich zu hohe Heizkosten. Meinen Wunsch nach Einbau von Heizkostenverteilern hat mein Vermieter abschlägig beschieden, da die anderen Wohnungseigentümer dies nicht für erforderlich halten und weil das in Gebäuden mit Baujahr vor 1.7.81 nicht erforderlich sei.
In der Heizkostenverordnung lese ich, dass es Ausnahmen gibt, wenn Bj. vor dem 1.7.81 und " der Nutzer den Verbrauch nicht beeinflussen kann". Das verstehe ich nicht; wer kann mir das übersetzen?

Weitere Frage: wenn wirklich kein Verteiler eingebaut werden muß, ist dann trotz des alten Baujahrs eine 15 % ige Kürzung der Heizungskosten statthaft (ist grundsätzlich vorgesehen, wenn Einbau von Verteiler verweigert wird).

Wer kann mir mit Auskünften helfen ?

0 Kommentare zu „Heizkostenverteiler in Gebäude Bj. 1972 ?”

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