tscheska
Hallo Johannes,
ihr schließt ja rein theoretisch einen mündlichen Mietvertrag ab. Der ist genauso an die gesetzlichen Regelungen gebunden wie ein schriftlicher.
Ich würde dir aber empfehlen, dass du doch einen schriftlichen Vertrag machst. So hast du dann wenigstens was in der Hand wenn es mal zu Streit bei euch kommt (Hoffe das passiert nie <!-- s --><!-- s --> ). Denn ansonsten steht Aussage gegen Aussage und bei der schriftlichen Vereinbarung kann keiner was abstreiten.
Also wie gesagt deine mündlichen Vereinbarungen zählen auch als Vertrag, aber ich empfehle dir doch einen schriftlichen Vertrag zu machen. Ist einfach ein bisschen sicherer.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß
tscheska