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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wenn der Vermieter einen Teil der Kaution zurückhält, weil er mit dem Geld vom Mieter verursachte Schäden reparieren lassen will, ( in diesem Falle Beschädigungen an den Badezimmerfliesen), muss der Vermieter dann diese Arbeiten auch durchführen lassen ? Oder kann er das Geld so kassieren und sich in die Tasche stecken und den Schaden nicht beheben lassen ? In diesem Fall waren die Badezimmerfliesen nur leicht beschädigt und es lag eher ein optischer Schaden.
Wir haben 370,00 € von der Kaution nicht bekommen, eigentlich lief die Rechnung auf 744,00 €, aber der Vermieter hat ggroßzügig auf den Rest verzichtet. Jetzt lief mir der Fliesenleger, der das Angebot gemacht hat. über den Weg und fragte ( freundlich) ob wir denn immer noch nicht bezahlt hätten, er hätte den Auftrag noch nicht bekommen.

Vielen Dank, Minerva !

1 Kommentar zu „Reparaturen bei Kautionsrückhaltung”

Rano Experte!

Mir fällt dazu die steuerl. Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen ein.
Wenn Du anderweitig herausbekommen kannst, ob auch die Arbeiten in der EHEMALIGEN Wohnung berücksichtigt werden, hättest Du ja allen Grund dem VM tierisch auf die Nerven zu gehen und die Rechnung im Original zu fordern. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
So wird der VM Farbe bekennen müssen.

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