Bladder 12.10.2011 17:57
Schufa hin oder Schufa her, die Freundin sollte sich unverzüglich bei der ARGE melden. Wenn sie einfach zu Ihnen in die Wohnung zieht, gründen Sie eine Bedarfsgemeinschaft, in die Ihr Einkommen einfließt. So einfach geht das nicht!
Die Freundin kann die Hilfe gestrichen bekommen, wenn sie einfach umzieht.
Silvana 12.10.2011 18:38
Das Arbeitsamt weiß bescheid, trotz dessen muss sie da raus und braucht eine neue bleibe. Und ich denke nicht, dass man einfach so da mein Geld mit verrechnen kann. Selbst wenn, das ist nicht das Problem. Mit geht es wirklich nur darum, ob man das so umgehen könnte mit der Schufa Auskunft. Ob sie hier wohnen bleiben könnte, wenn ich weg bin???
Bladder 13.10.2011 06:27
Es gibt nur die beiden Möglichkeiten:
a) Man besorgt die SCHUFA-Auskunft
oder
b) Man sucht sich eine andere Wohnung
Berthelstal 14.10.2011 09:23
"Und wenn ich dann ausziehe, sie so zu sagen die Wohnung weiter übernimmt."
Eine "Übernahme" der Wohnung ist nicht möglich. Das wäre nur bei Ehegatten oder eingrtragenen Lebensgemeinschaften möglich. Der Status einer Freundin reicht da nicht aus.
Ich rate Ihnen davon ab, zumal die weitere Entwicklung Ihres Verhältnisses zu der Freundin nicht sicher vorhersehbar ist.