ass
hallo,
da hat man Dich nicht ganz richtig informiert.
Nur Zähler und Messgeräte, die unter die Eichvorschriften des § 2 Abs. 1 und § 25 des Eichgesetzes fallen müssen geeicht werden. Darunter fallen Verbrauchsanzeigen in Kubikmeter (m3) und Kilowattstunde (kWh).
Heizkostenverteiler gelten dagegen nicht als Wärmezähler. Mit ihnen wird kein physikalischer Verbrauch gemessen, sondern nur der relative Anteil am Gesamtverbrauch nach Stricheinheiten oder Zahlenreihen.
Die eichpflichtigen Zähler samt Eichfrist:
– Gaszähler alle 8 Jahre
– Kaltwasserzähler alle 6 Jahre
– Stromzähler alle 16 Jahre
– Wärmezähler alle 5 Jahre
– Warmwasserzähler alle 5 Jahre
Gast
....... man........
so ne grottenschlechte side wie von meinem vorgänger hab ich ja noch
nie gesehen......... wendet euch bloss an mieter helfen mietern .....
oder sonst wen
mfg
plague
Gast
wie kann man denn bloß das harmlose wort "stäbchen" falsch schreiben?!
Berlinerin 16.09.2008 08:52
Du sagtest stäbchen?
kann es sein, das es nicht die digitalanzeigen sind?
hatte mein mann auch mal, da kann es sein, das im sommer die sonne extrem reinscheit und das stäbchen dann zählt und so kommt man auch auf den verbraucht, er hat die im sommer immer mit alufolie umwickelt, damit die dinger nicht unnötig und falsch zählen.